Unter einer Portierung versteht man bei der Softwareentwicklung den Vorgang, ein Computerprogramm, das unter einem bestimmten Betriebssystem, einer Betriebssystemversion oder Hardware abläuft, auch auf anderen Betriebssystemen, anderen Versionen oder anderer Hardware lauffähig zu machen. Teilweise wird unter Portierung auch der Wechsel von einer Programmiersprache auf eine andere verstanden.
Hat nun mit der "Übereignung" des Ports eines Internetzugangs von
Provider zu
Provider überhaupt nichts zu tun.
Und: von einem zum anderen
Provider kannst Du nach Ablauf Deiner Mindestvertragslaufzeit jederzeit problemlos wechseln so Du vorher fristgerecht kündigst.
Vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird Dich kein
Provider einfach so "ziehen" lassen oder aus dem Vertrag ohne weiteres entlassen (wozu auch, Du hast den Vertrag in dieser Form und für diesen Zeitraum unterschrieben; davon abgesehen finanziert der
Provider über die Mindestvertragslaufzeit die Dir überlassene und meist subventionierte
Hardware wie Modem/Router). Du kannst selbstverständlich den Anschluss bei
Provider A fristgerecht kündigen und sofort zu
Provider B wechseln, zahlst aber die monatlichen an
Provider A dann eben brav bis zum Ende der Vertragslaufzeit zusätzlich zu den Gebühren Deines neuenProviders B.
Könnte ich also ein Paket bei der Telekom buchen und auch über Telekom online gehen, während der "alte Vetrag" noch läuft? Das ich während der Zeit im Grunde genommen doppelt zahlen muß, ist mir klar.
Ja.