Ava-Tar,
der Anschlussinhaber mit offenem WLAN haftet ja auch nicht für entstandenen Schaden durch Urheberrechtsverletzungen. Beachte:
Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
(Quelle in Antwort #11). Und eine Urheberrechtsverletzung ist kein Betrug (vice versa). Hier wurde ja nicht abgemahnt, also Unterlassung gefordert, wofür ggf eine Gebühr von bis zu 100 € fällig werden konnte.
Pilop,
es sind leider immer noch viele Fragen offen geblieben
Warum du die Firma nicht nennen willst, ist mir schleierhaft, deine Begründung nicht nachvollziehbar (für mich). Vielleicht wäre die Sache mit der Nennung des Namens (eines bekannten Internet-Abzockers) schon aus der Welt.
Der Typ vom Inkassounternehmen riet mir dann zu einer 'Polizei-Anzeige gegen Unbekannt' und um Zusendung des Berichts, um (s.o.) den Fall zu schließen.
Wollen wir wetten, dass du diesen Rat nicht schriftlich bekommst?
Merke: Niemals auf telefonische Aussagen verlassen!
Ich vermute, hier sollen vorsorglich Tatsachen geschaffen werden, die dir bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zum Nachteil gereichen würden. Mit einer Strafanzeige deinerseits würdest du ja quasi zugeben, dass die Bestellung von deinem Anschluss erfolgte. Und das weißt du ja überhaupt nicht. Wer weiß, welche IP die da geloggt haben und ob es am
Tag X wirklich deine war. So ein Log kann außerdem manipuliert werden.
Nur ein Staatsanwalt kann auf richterliche Anordnung deine wirkliche IP vom
Provider erfahren und das auch nur, wenn zuvor Strafanzeige gegen dich erstattet wurde - wegen Betruges eben in diesem Fall.
Wer hat eigentlich die gesetzliche 14tägige Widerspruchsfrist bei Internetgeschäften mit einer Bestätigungsmail außer Kraft gesetzt? Diese E-Mail-Adresse sollte die Firma ja benennen können.
Ohne weitere Daten von dem Unternehmen zum angeblichen Vertragsabschluss würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen, den gerichtlichen Mahnbescheid (der vermutlich niemals kommen wird) abwarten und dann Widerspruch einlegen.
Deutlich besser wäre natürlich gewesen, du hättest gleich mit Widerspruch auf Rechnungen/Mahnungen der Firma reagiert.
Ich bin kein Jurist und vielleicht fragst du sicherheitshalber mal bei einer Verbraucherberatung nach. Aber ich weiß ganz sicher, dass ich niemals für eine Ware oder Leistung bezahlen würde, die ich nicht bestellt hätte, auch dann nicht, wenn minderjährige Personen die Bestellung über meinen Anschluss getätigt hätten.
MfG
Stand-Art (ohne Bindestrich verhunzt die Autokorrektur meinen Nick)