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Anfrage

Hallo PC-Freunde,
ich weiß jetzt nicht, ob ich für mein Problem hier überhaupt eine  Antwort bekomme?
Es handelt sich eigentlich um eine rechtliche Verbrauchersache.
Folgendes: Mein Sohn hat vor ca. 1Jahr eine Grafikkarte für 410Euro
neupreis gekauft.Nun ist diese innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen. Das Geschäft, wo er sie gekauft hat, gab es nicht mehr.
 Allerdings von der selben Kette in einer anderen Stadt wurde diese dann zur Reparatur angenommen. Es hieß sie muß eingeschickt werden.
Dann lag sie erst einmal 2 Wochen bei der Firma, weil sie vergessen wurde wegzuschicken.
Als diese dann endlich abgeschickt wurde und mein Sohn in der Zwischenzeit eine Austauschgrafikkarte (eine wesentlich minderwertigere) bekam, hieß es nach weiteren Wochen, die Karte kann
nicht repariert werden.
Und nun kommt meine Frage: Die Karte war noch nicht einmal ein Jahr alt, und auch noch in der Garantiezeit, und nun ist der Hersteller nicht bereit die 410 Euro zu ersetzen, sondern nur 250 - 300 Euro.

Ist das gerechtfertigt, oder muß man die Karte in der Garantiezeit nicht ganz ersetzt bekommen?

Ich weiß, daß ich hier nicht im richtigen Forum bin, ber vielleicht weiß von euch ja jemand bescheid, oder wohin ich mich wenden kann deswegen.
 Über eine Auskunft oder Antwort würden wir uns sehr freuen


Antworten zu Anfrage:

Hallo Nortim,
du hast mehrere Möglichkeiten.
1) Direkt Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen damit du aus Kulanz eine Neue ( gleiche ) Karte bekommst.
2) Angebot annehmen da ja auch eine gewisse "Abnutzung" statt gefunden hat, hier dann aber doch auf den 300 Euren bestehen.
3) An die Verbraucherschutzzentrale wenden.

Viele Grüße Merlin

Vielen Dank Merlin für die prompte Beantwortung :)

An "Computer-Bild kämpft für Sie" wenden  :)

Hilft oft - falls die nicht zuviele Fälle haben.

Danke bernd-x, werde ich auch probieren.

Aus Sicht des Herstellers wurde absolut korrekt gehandelt. Die Karte ist gebraucht (älter als 6 Wochen) und muß daher nicht im vollen Umfang erstattet werden. In diesem Fall wird eine 'Nutzungsgebühr' abgezogen. Weiterhin wäre es allerdings möglich, dem Hersteller vorzuschlagen, die Karte gegen ein gleichwertiges Model zu tauschen. Laut neuesten Gesetzen darf ein Verkäufer / Hersteller kein Produkt mehr gegen ein Gleichwertiges aus eigenen Stücken tauschen.
Zudem: absolut Kulant von diesem Geschäft, sich der Karte anzunehmen! Du hättest dich allerdings auch selbst direkt an den Hersteller wenden können.

Also, was jetzt tun? Erst einmal nicht zu Computerblöd rennen, sondern den Hersteller anschreiben, dass du mit der Garantieabwicklung nicht zufrieden bist. Du hättest lieber eben jene Karte oder ein vergleichbares Model (jedoch nicht eines, welches minderwertiger ist) als Ersatz. Wahlweise Reparatur.  Wenn keine Reaktion oder entsprechend eine, die inakzeptabel ist, setzt du dem Hersteller eine Frist von 14 Tagen, in der er Zeit hat seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Andernfalls müßtest du diesen Fall leider an deinen Anwalt weiterleiten.
Denk bitte daran, deine Forderungen nicht per E-Mail, sondern per Postweg mit Einschreiben abzuschicken! Nötigenfalls in die neue Gesetzeslage einlesen (Fernhandelsabasatzgesetz & Co. ).

Gruß,
 con\con

@ cocon

Die gesetzliche Garantie beträgt,
soweit nichts anderes vorgegeben ist, 24 Monate!
Und das mit dem gebraucht, älter als 6 Wochen, ist in diesem Fall dann wohl nicht relevant! Das gilt eher wenn man was verkaufen möchte etc... In diesem Fall geht´s allerdings um Garantie-Ansprüche.
Dazu lies Dir mal folgendes durch:

***

Wie werden die Mängel behoben?
Die Abstufung der Gewährleistungsbehelfe (Vorrang für Verbesserung oder Austausch) ist neu und ändert die Rechtslage zuungunsten des Verbrauchers.

* Zum Ersten kann der Konsument selbst entscheiden, ob er die Ware repariert oder ersetzt haben will, beides ohne Spesen, es sei denn, eine der beiden Lösungen ist unvergleichlich teurer oder aufwendiger gegenüber der anderen.
Was heißt " unvergleichlich teurer oder aufwendiger"? Ein Beispiel: wenn der Schaden durch eine kleine Reparatur behoben werden kann, ist es unvergleichlich aufwendiger, vom Händler gleich die Ersetzung der Ware zu verlangen. Diese kann dann verlangt werden, wenn die Reparatur misslingt oder schlecht ausgeführt wird.
Ist der Schaden hingegen schwerwiegend, so dass das Gerät überhaupt nicht mehr funktioniert, ist eine Reparatur langwierig oder bringt sie dem Konsumenten große Nachteile, so ist die Forderung nach Ersetzung der Ware durchaus berechtigt.
Und wenn sich die Reparatur in die Länge zieht? Das Gesetz sieht vor, dass Reparatur und Ersatz innerhalb einer "angemessenen Zeit" erfolgen müssen, was immer darunter zu verstehen ist. Es ist jedenfalls ratsam, im Falle von langen Wartezeiten schriftlich einen Rückgabetermin, bzw. einen Termin für die Ersetzung der Ware einzufordern.
Zu unterstreichen ist in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass dem Konsumenten keinerlei Spesen für Post oder Spedition, sowie für Arbeitsleistung oder Material verrechnet werden dürfen.
* In drei Fällen kann der Konsument eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Vertrages verlangen (diese Kriterien waren bereits bisher vom Gesetz vorgesehen, Art.1492 ZGB):
- die Reparatur oder die Ersetzung sind unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig;
- der Verkäufer hat nicht innerhalb eines angemessenen Termins (s. oben) für die Reparatur oder für die Ersetzung gesorgt;
- die Reparatur oder die Ersetzung bringen für den Konsumenten unzumutbare Nachteile mit sich.

http://www.euroconsumatori.org/16842v16927d16949.html

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/1506785-hintergrund-1506756.html

Du könntest noch mal mit diesem Geschäft in Kontakt treten und versuchen ein vernünftiges Gespräch zu führen.
Wenn Du das BGB da hast, nimm´s gleich mit, und zeig´s denen.
Geht ab § 437 los.

Ist das nicht möglich dann:

Hast Du eine Rechtschutz Nortim ?
Dann fackel nich länger und nimm Dir einen Anwalt.
Der bekommt das dann evtl. schon mit einem einfachen Schreiben geregelt.
Ich find das Verhalten dieses Unternehmens mangelhaft und ziemlich dreist!




Aus Sicht des Herstellers wurde absolut korrekt gehandelt. Die Karte ist gebraucht (älter als 6 Wochen) und muß daher nicht im vollen Umfang erstattet werden. In diesem Fall wird eine 'Nutzungsgebühr' abgezogen. Weiterhin wäre es allerdings möglich, dem Hersteller vorzuschlagen, die Karte gegen ein gleichwertiges Model zu tauschen. Laut neuesten Gesetzen darf ein Verkäufer / Hersteller kein Produkt mehr gegen ein Gleichwertiges aus eigenen Stücken tauschen.
Zudem: absolut Kulant von diesem Geschäft, sich der Karte anzunehmen! Du hättest dich allerdings auch selbst direkt an den Hersteller wenden können.

Absolut miserablé Beratung! Sorry!
Von kulant kann man hier gar nicht reden.
Das ist ein Garantiefall, und da hat man ein Recht drauf,
dass die Karte entweder repariert wird,
oder aber man eine neue Karte bekommt
(bzw. kann auch eine Preisminderung der Ware in Frage kommen).
Recht des Käufers, Pflicht des Verkäufers.

Lehnt der Verkäufer beides ab,
kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und da ist dann nichts mit
"gebraucht - daher keine volle Erstattung" + "Nutzungsgebühr"!
Bevor Du andere in Rechtsfragen berätst, informier Dich bitte etwas genauer vorher!

Ich mein´s keineswegs böse, aber das is echt nicht fair,
wenn jemand Probleme hat, und dann auch noch falsch beraten wird.

Liebe Grüsse
Orchidee
« Letzte Änderung: 06.02.06, 05:11:40 von orchidee »

Verzeihung, Rechtschrteib- bzw. Flüchtigkeitsfehler. Es sind 6 Monate, keine 6 Wochen. Nochmal im Klartext:

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird.

Zweitens: Warum kann man nicht von Kulanz reden, wenn die Karte woanders als beim Verkäufer reklamiert wurde?

Gruß

Was Du hier beschreibst, hat mit diesem Thema aber leider nix zu tun.

Die 6 Monate sind dann relevant, wenn ich mir was kaufe, was bei der Übergabe schon defekt war.
Dann habe ich 6 Monate Zeit, nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, das is vollkommen richtig.

Jedoch geht es hier um einen Garantiefall!

Die gekaufte Ware ist nach einem Jahr kaputt gegangen.
Gesetzlich hat man, seit dem 01.01.2002, 24 Monate Garantie.

Also:
Der 'Garantieversprechende' verpflichtet sich, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

***

>>Warum kann man nicht von Kulanz reden, wenn die Karte woanders als beim Verkäufer reklamiert wurde?<<

Weil es sich hier um eine Kette handelt, wobei es den einen Laden inzwischen nicht mehr gibt, wo die Ware gekauft wurde.
Da ist es dann logisch, dass eine andere Filliale die Ware entgegen nehmen muss.

Tritt so ein Fall ein, in dem es sich nicht um eine Kette handelt,
und somit auch kein Ansprechpartner mehr zur Verfügung steht,
muss man sich direkt an den Hersteller wenden.

***

In Garantiefällen muss man nicht auf Kulanz hoffen,
sondern sich seiner Rechte und Pflichten bewusst sein.

Und das is absoluter Schmarn, da irgendwelche Einbussungen
in Kauf nehmen zu müssen, so wie Du sagst, das 250,- bis 300,-
absolut ok sind.
Der Käufer hat innerhalb der 24 Monate ein Recht darauf,
diese Ware ersetzt zu bekommen, in vollem Umfang.
(Wenn eine Reparatur nicht möglich oder aber zu aufwendig ist)

Des weiteren muss er jegliche Aufwandskosten, wie z. B.
Anfahrtskosten, Portokosten bei einschicken der Ware, wenn nicht
unfrei eingeschickt wurde, etc. ersetzt bekommen.

 









Im Übrigen bitte nicht Gewährleistung und Garantie verwechseln,
bzw. gleich stellen. Da gibt´s Unterschiede.


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