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Juristische Hilfe

Hallo Leute,

ich weiß, dies ist kein Juristenforum, aber wir haben hier Juristenkinder, die vielleicht mal Daddy um Klärung bitten können. ;)

Folgender Fall:

Meine Frau wollte beim Otto-Versand Kleidung für mich bestellen und bat mich, das Zeug nochmal im Katalog auf Wohlgefallen zu überprüfen.

Als ich die Seiten aufschlug, mußte ich feststellen, daß man da nach Größe bezahlt. Leider bin ich immer in der teuersten Größe vertreten, mit meinem deutschen Parademaß ;)

Allerdings wird mein Lohn nicht an meine Körpergröße angepasst!!!

Im Grundgesetz steht, daß jeder Mensch gleich ist und durch sein Äußeres niemand diskriminiert werden sollte.

Ich denke dies ist bei den großen Versandhäusern der Fall.

Ein Preisunterschied von 20€ zu der günstigsten Größe ist für mich auch nicht durch den erhöhten Materialbedarf zu erklären, da die Waren meist im Ausland produziert werden und da vermutlicherweise auch nur ein Pauschalpreis pro Kleidungsstück abgerechnet wird, unabhängig von der Größe. Wir sprechen hier nicht von Übergrößen(2-Mann-Zelte)!

Eine so starke Preisschwankung kann ich mir auch nicht aufgrund der Umrüstkosten der produzierenden Maschinen vorstellen, da diese jedes Unternehmen in den Preisen mit einkalkuliert haben sollte.

Bei einer ständig wachsenden Bevölkerung (Man vergleiche Durchschnittskörpergröße eines Deutschen im 19. Jahrhundert und im 20. Jahrhundert) würden somit die Großen diskriminiert.

Jetzt hätt ich gern Meinungen und Rat, bevor ich meine Rechtschutzversicherung anrufe und vor dem Bundesverfassungsgericht klage. Evtl. gibt es ja schon Präzedenzfälle, die eine Klage aussichtslos erscheinen lassen, auf die lass ich mich gerne auch hinweisen.  ;)

« Letzte Änderung: 27.05.05, 15:17:21 von *-=)H|6H(=-* »

Antworten zu Juristische Hilfe:

es gibt mit sicherheit schon vergleichbare fälle. hast du mal gegooglet? (super-deutsch mal wieder) auch beim versandhaus ist es generell so, dass der vertrag (mit allen leistungen) durch 2 übereinstimmende willenserklärungen (angebot und annahme) zustande kommt. wenn jetzt in diesem vertrag (es gilt auch formfreiheit) bestimmte leistungen zu bestimmten preisen vereinbart werden, dann ist das rechtens. dein angebot war die bestellung beim versandhaus. die annahme ist die lieferung vom versandhaus. also vertrag zustande gekommen. die versandhäuser haben aber auch eigene rechtsexperten, die sich den ganzen tag mit nix anderem beschäftigen. glaube also kaum, dass versandhäuser gegen das grundgesetz verstoßen. dann dürfte ja auch kein unterschied zwischen kinderklamotten und "adult"-klamotten preislich geben... glaub du hast schlechte karten beim BGH

« Letzte Änderung: 27.05.05, 15:52:47 von El Schnippo »

Es gibt aber Versandhäuser, da gibt es nur einen Preis für alle Größen

Beispiele:

Sieh An (Schwab) auch für ebbes ältere was dabei

Mode & Preis Für "Junge Leute" = Größtenteils

Ich bestell bei Versandhäusern ja eh net gern, aber wenn meine Frau ein bestimmtes Teil extrem schnuckelig findet, daß es nur bei Otto gibt, dann fuchst mich das schon, wegen meiner Größe mehr zu bezahlen müssen. Dafür kann iuch nischd, is mir so in die Wiege gelegt worden.

Wie bereits erwähnt, kann ich nicht zum Chef gehen und ihn wegen ner Gehaltserhöhung aufgrund meiner Körpergröße ansprechen.

der bgh hat aber auch ne homepage, wo alle urteile veröffentlicht werden. kannst dich ja da mal durchwühlen. wenn du was findest sag auf jeden fall bescheid! wäre ja auch ein verstoß gegen das GG wenn du aufgrund deiner statur mehr gehalt bekommen würdest! dann würd ich ja noch weniger kriegen, weil ich 1,80 groß bin und 70 kg leicht!  ;D;D

Hi,
ohne hier wem weh tun zu wollen, aber   d a s  zeigt mal wieder, dass wir in Germany zu jedem "sch e i s s "  bereit sind. Wer so eine Frage stellt, der muss doch vorher mal nachdenken. Dann klage ich, weil mein Appetit grösser ist, als der von meinem Freund, der schon bei der Hälfte satt ist, weil ich ja mehr für Essen bezahlen muss. Oder ich klage, weil der Verschleiss meines Auto grösser ist, weil ich 20 kilo mehr wieder als mein Kumpel  ..... mein Vater sagt: So etwas gehört ins Witzeforum, aber sollte nicht ernst genommen werden!
Dauert nicht lange, dann verhandeln in Germany die Gerichte Fälle, dass einem Hund das Futter nicht geschmeckt hat oder er zu fett geworden ist oder der Haussperling von Nachbars Katze gefressen wurde.
Bitte wieder nüchtern werden!
Es gibt genug ernste Fälle in Germany, die mehr Aufmerksamkeit erfordern, zum Beispiel: Umgang mit Kinderschändern, viele Sex-Gewaltdelikte und und und........
und die Antwort hier hat schnippo in seinem Beitrag schon gegeben!
Aber noch einmal: Bitte    n i c h t   sauer sein!!!

Im Grundgesetz sind klar die Kriterien genannt, bezüglich denen Gleichbehandlung gefordert ist:
Geschlecht, Religion, Herkunft etc.
Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt grundsätzlich nur für STAATLICHE STELLEN (auch wenn einige Aspekte auf die Privatwirtschaft übertragen wurden). Z.B. darf ein Stellenbewerber i.d.R. nicht abgelehnt werden wegen seines Geschlechtes. Aber mein Autohändler kann mir einen anderen Preis machen als meinem Nachbarn.
"Körpergröße" wird im Grundgesetz nicht genannt.
Z.B. lehnt die Polizei bei der Einstellung Männer unter 1,70m Größe ab.
Präzise Gerechtigkeit wirds niemals geben im Leben, sonst müßten wir alle wie Salatköpfe im Treibhaus aufgezogen werden, alle denselben Lehrer, denselben Sachbearbeiter haben usw. Und selbst die Salatköpfe können nicht gerecht behandelt werden, weil der eine auf der Südseite, der andere auf der Nordseite wächst :)
Gleichbehandlung im Privatleben zu fordern wäre sowieso Irrsinn. Sonst müßte ich zu meiner Nachbarin genauso lieb sein wie zu meiner Frau  :D;D

« Letzte Änderung: 27.05.05, 20:14:38 von bernd-x »

Vielleicht haben die Leute auch nur Mitleid mit klein-"gebliebene" Leuten  ;D

Hat irgendjemand an mehr zu verarbeitende Stoffmengen bei stärker "zu bestückenden" Leuten gedacht?

BaBa

Lincoln

interessantes Thema, nur ist das beinah überall so *gg* Kindergrößen ja auch gewaltige unterschiede. Oder beim Essen- kleine Pizza - zur relation zur großen :-) Rechtlich ? glaub kaum das hier was geht!

@Peter: Also sauer bin ich jetzt nicht.

Aber in meinem Leben spielt nun mal Kinderschänderei keine Rolle, daß ich deswegen hätte klagen müssen. Auch wenn´s ernsthaftere Probleme gibt, wie der Schei$s-Otto-Versand, fühl ich mich als Grosser da benachteiligt.

Aber egal. Ich hab meiner Frau gesagt, daß Sie´s vergessen kann, je wieder bei Otto oder anderen Versandhäusern bestellen zu können. So ne Schei$se unterstütze ich net. Da soll Sie von mir aus in den Einzelhandel.

So long...

Hallo *-=)H|6H(=-*

Also jetzt mal Klartext,

da mich dieser "Scheiß-Ansatz" denn grundsätzlich doch interessiert hat, habe ich gestern mal einen Kumpel von mir angerufen (Arbeitsrechtler). Der hat zwar zuerst gefragt, ob ich das Ernst meine, dann aber weitertelefoniert!
Klage einreichen: OK, nur Klage annehmen: Nein! Geringfügigkeit, kein öffentliches Interesse.
Geht wirklich nach dem Motto: Haben wir keine anderen Probleme?
Und mein Hinweis bezüglich der zu verarbeitenden Stoffmengen (oder sonstiger Mengen) wiegt schwerer, als Dein Hinweis des Ursprungslandes der Produktion (habe man ihm gesagt).

Nur zur Info

BaBa

Lincoln

@Peter: Also sauer bin ich jetzt nicht.

Aber in meinem Leben spielt nun mal Kinderschänderei keine Rolle, daß ich deswegen hätte klagen müssen. Auch wenn´s ernsthaftere Probleme gibt, wie der Schei$s-Otto-Versand, fühl ich mich als Grosser da benachteiligt.

Aber egal. Ich hab meiner Frau gesagt, daß Sie´s vergessen kann, je wieder bei Otto oder anderen Versandhäusern bestellen zu können. So ne Schei$se unterstütze ich net. Da soll Sie von mir aus in den Einzelhandel.

So long...

Sorry, aber da ist meiner Meinung nach der Ansatz schon nicht korrekt: Wenn Kinderschänderei in deinem Leben keine Rolle spielt, dann interessiert es dich nicht? Oweia, d a s  ist ja eine Einstellung?! Wenn jeden Menschen auf dieser Erde nur das berühren würde, was in seinem Leben eine Rolle spielt - ogott, wo kommen wir dann hin?! In meinem Leben spielt Krieg zum beispiel keine Rolle, trotzdem werde ich alles tun, was ich machen kann, um Kriege zu verurteilen, mit zu helfen sie zu verhindern. Das gilt für viele Sachen im Leben des Menschen. Wenn ich sehe, dass Junx wen schlagen, dann geh ich dazwischen, weil ich das nicht ok finde und und und.
Aber andererseits ist es leider eben so, so viele Menschen es gibt, so viele Meinungen gibt es. Und ich will nur  m e i n e   Meinung dazu sagen, in keinem fall aber will ich den Besserwisser spielen. Ich hoffe, ich hab mich klar aus gedrückt. :)

Hey Ihr Lieben
ich finde es wirklich sehr ungerecht daß ich für meinen braven West-Highland-White-Terrir Rüden dieselben Versicherungs-und Hundesteuerkosten habe wie mein Nachbar mit seinem gefährichen Schäferhund(die Schäferhunde sind sowieso alle sehr gefährich und bissig)habe.
Und das Futter für meinen Westi ist auch teuerer (Kalbsleber,Rinderfilet etc.)als das für die bösen Schäferhunde(Pansen und Dosenfutter usw.)Da sagt mein Freund das wäre eben so im Leben  :'(

waah, jetzt bleibt doch mal beim Thema. Ich denke du wirst da rechtlich kaum etwas machen können. Wenn dann kann so ein Verbraucherschutzverein (Zentrale) wegen unlauteren Wettbewerbs etwas machen. "ab 1 Euro" für Größe 1 und wenn man Größe 56 bestellt kostests 250 das wär so ein Beispiel. Aber wenn da "nur" 20 Euro zwischen liegen, das ist schon normal. Weil Stoffaufwand höher ist und die großen Größen schlechter abzusetzen sind werden die sagen. Aber allein gegen Otto & Co. wirst du nix ausrichten können. Denn du kannst ja alles zurückschicken gegen Gelderstattung.


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