Hallo Leute,
ich weiß, dies ist kein Juristenforum, aber wir haben hier Juristenkinder, die vielleicht mal Daddy um Klärung bitten können.
Folgender Fall:
Meine Frau wollte beim Otto-Versand Kleidung für mich bestellen und bat mich, das Zeug nochmal im Katalog auf Wohlgefallen zu überprüfen.
Als ich die Seiten aufschlug, mußte ich feststellen, daß man da nach Größe bezahlt. Leider bin ich immer in der teuersten Größe vertreten, mit meinem deutschen Parademaß
Allerdings wird mein Lohn nicht an meine Körpergröße angepasst!!!
Im Grundgesetz steht, daß jeder Mensch gleich ist und durch sein Äußeres niemand diskriminiert werden sollte.
Ich denke dies ist bei den großen Versandhäusern der Fall.
Ein Preisunterschied von 20€ zu der günstigsten Größe ist für mich auch nicht durch den erhöhten Materialbedarf zu erklären, da die Waren meist im Ausland produziert werden und da vermutlicherweise auch nur ein Pauschalpreis pro Kleidungsstück abgerechnet wird, unabhängig von der Größe. Wir sprechen hier nicht von Übergrößen(2-Mann-Zelte)!
Eine so starke Preisschwankung kann ich mir auch nicht aufgrund der Umrüstkosten der produzierenden Maschinen vorstellen, da diese jedes Unternehmen in den Preisen mit einkalkuliert haben sollte.
Bei einer ständig wachsenden Bevölkerung (Man vergleiche Durchschnittskörpergröße eines Deutschen im 19. Jahrhundert und im 20. Jahrhundert) würden somit die Großen diskriminiert.
Jetzt hätt ich gern Meinungen und Rat, bevor ich meine Rechtschutzversicherung anrufe und vor dem Bundesverfassungsgericht klage. Evtl. gibt es ja schon Präzedenzfälle, die eine Klage aussichtslos erscheinen lassen, auf die lass ich mich gerne auch hinweisen.
MullinsJ. Gast |