Richtig:
Erst hatte ich es mit der Telekom,
jetzt mit der Post...
Zwei getrennte (Sau)Haufen
Unten könnt ihr es nachlesen, wie der Versandservice, bzw die Garantieleistung gross geschrieben wird..
Ich kenne diesen fall, (mir ist die Person bekannt, durch eBay) und bat um Hilfe bei der Rheinpfalz (Tageszeitung)
Nicht nur für ebayer, auch für Privat, denn Porto und Leistung stehen absolut nicht im relevanten Verhältnis...
Scheinbar werde ich in Zukunft zeugen und Fotos machen, damit ich beweisen kann, wie ich verpackt habe!!
Zum Glück gibt es ja alternativen!!!!
Hier der Zeitungsausschnitt:
DAUMEN RUNTER
DIENSTAG, 22. JUNI 2004
„Paket-Inhalt kaputt, und dann Papierkrieg"
Post zahlt 50 Euro Schaden „aus Kulanz"
> Zwei Pakete verschickte der Zweibrücker Hans-Herbert Flesner im April, in einem befand sich eine Hifi-Anlage, im anderen die Boxen. Die über Ebay versteigerte Ware sollte laut Flesner für 50 Euro inklusive Verpackung an den Käufer in Bochum gehen. „Dort wurden die Pakete total beschädigt angeliefert. Der Deckel des Plattenspielers war gesprungen, beide Kassettenlaufwerke waren defekt. Bei einer der beiden Boxen war die gesamte Vorderfront abgebrochen", berichtet Flesner.
Sein Käufer habe den Schaden bei der Niederlassung Witten angezeigt und er selbst beim DHL-Kundenservice Saarbrücken eine Schadensregulierung gefordert. Diese sei abgelehnt worden mit dem Argument, es sei nicht genug Füllmaterial im Paket gewesen. „Ich hatte aber diverse Materialien benutzt: Styropor, Pappe und Knüllpapier, sogar Papierwolle. Der Inhalt der Pakete saß so fest, da hätte kein Floh mehr durch gepasst", so Flesner. Darüber hinaus habe er die Pakete mit einem Aufkleber „Vorsicht, nicht werfen", versehen.
Gegen den ablehnenden Bescheid der DHL habe er Widerspruch eingelegt und in einem umfangreichen Briefwechsel sowohl den Schalterbediensteten, der das Paket entgegengenommen hat, als auch eine zufällig beim Verpacken anwesende Freundin als Zeugen für seine korrekte Verpackung benannt. Eine Haftung für die Sendung sei nicht möglich, habe ihm die DHL dennoch wiederholt mitgeteilt. Im Wortlaut: „Die Ersatzpflicht der Deutschen Post für die Beschädigung von Sendungen ist gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, wenn
der Schaden auf eine ungenügende Verpackung zurückzuführen ist." Weiter hieß es in dem Schreiben, Knüllpapier werde bei statischen Belastungen zusammengedrückt und damit bleibend verformt, so dass keine Abfederung mehr möglich sei. Auch wenn bei der Annahme am Schalter die Verpackung für ordnungsgemäß befunden worden sei, begründe dies keine Haftung, weil eine Beratung nur Nebenpflkht und in diesem Falle fehlerhaft gewesen. „Der Mitarbeiter hat die Pakete ja nur von außen begutachtet", erklärt dazu Deutsche-Post-Sprecher Heinzfürgen Thomeczek, auf Anfrage. Auch der Hinweis „Nicht werfen" sei bei dem heutzutage vollautoniatisierten Transport der Pakete hinfällig: „Die Pakete laufen auf großen Bändern mit Kippschalen und rutschen immer mal wieder ein Stück herunter. Umso wichtiger ist die Stabilität", so Thomeczek. Die Post biete Pack-Sets an, und wenn ein Format nicht passe, müsse mit dem richtigen Füllmaterial gewährleistet werden, dass keine Luft in den Paketen ist. „Am besten geeignet sind Rollenwellpappe oder Luftpolsterfolie, die nicht schon x-mal verwendet wurde, oder Schaumkunststoff. Wir geben auch Tipps im Internet, wie man richtig verpackt", so der Pressesprecher.
Wie ein weiterer Anruf gestern Nachmittag erbrachte, wird die Post für die 50 Euro Schaden nun doch aufkommen. „Aus Kulanz", wie Sprecher Thomeczek betonte, (bsg)
Ich war bis vor kurzem bei der post beschäftifgt!!
Aussage falsch, denn Pakete fallen mit hoher geschwindigkeit und aus ca. 80 cm höhe auf das verteilerband, kurz und gut, wenn ein paket Standardmäßig bis 511 Euro Versichert ist, dann erwartet niemals, daß Ihr auch recht bekommt, bzw der Empfänger
zenit Gast |