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Urteil: DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen


Antworten zu Urteil: DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen:

Hoffentlich setzt sich diese Ansicht auch durch. Problem: Jemand saugst selbst und sagt dann - ich weiß ja nicht wer da die Verstöße verusacht hat. Das kanns aber auch nicht sein.

JA , aber : in dubio pro reo   oder so !
Wenn die Aufsichtspflicht & Sorgfaltspflicht NICHT verletzt wurden , bist auch Du nicht dafür verantwortlich , wenn jemand mit deinem Auto einen Unfall baut ... ODER ???
Ist dann ein Problem in der Familie , wer wen belogen hat ....  ;D:o::):(


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