http://www.heise.de/newsticker/meldung/92334
Zitat:
Besonders umstritten in dem Gesetz ist der neue Paragraph 202c StGB. Danach soll die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet werden.
Damit ist auch hier Schluss mit Antworten auf Passwortfragen ... ???
Zitat:
Besonders umstritten in dem Gesetz ist der neue Paragraph 202c StGB. Danach soll die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet werden.
Damit ist auch hier Schluss mit Antworten auf Passwortfragen ... ???