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Populäre eBay-Irrtümer

 

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Die Online-Handelsplattform eBay ist eines der bekanntesten Auktionshäuser. Weltweit werden dort täglich Millionen von Artikeln am virtuellen Ladentisch angeboten. Kauf und Verkauf verlaufen dabei in der Regel anonym - die Ware wechselt den Besitzer, ohne dass sich die Handelspartner jemals gesehen oder miteinander gesprochen hätten. Dies birgt manchen Vorteil, spart Kosten und verläuft in der Regel recht unproblematisch. Aber auch Risiken und Probleme lauern beim Onlinehandel. So halten sich hartnäckig populäre eBay-Irrtümer am Leben - wir bringen Lichts ins Dunkel des virtuellen Handelsgeschehen.....
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Antworten zu Populäre eBay-Irrtümer:

Also,wenn ich richtig gelesen habe,muß ich als Privatperson doch Gewährleistung geben? War mir nicht so bekannt,dachte immer, das trifft nur auf gewerbliche Anbieter zu... :o:o

Gewährleistungsausschluss gilt nur für "ungesagtes"
Weicht der Artikel in Funktion oder Aussehen vom Bild oder der Beschreibung ab,
so ist das ein Rückgabe oder Nachbesserungsgrund.
Ist dem Käufer dadurch ein Schaden entstanden , z.B. dass er das Teil jetzt teurer woanders (in beschriebenem Zustand) kaufen muss , hat er Anspruch auf Schadenersatz .
Sonst wäre eine Beschreibung ja auch unsinnig ....


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