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E-Plus Prepaid-Karte - darf diese verfallen?

Moin,

ich hoffe, es kann mir jemand von euch weiterhelfen:

Ich habe eine Prepaid-Karte von E-Plus, welche jetzt gesperrt und mein Guthaben einfach so weg ist. Ist das nicht unzulässig? Ich denke, es gibt ein Urteil darüber, das dies nicht mehr erlaubt sei und die Karte sowie das Guthaben unbegrenzt gültig ist. Wer kann mir weiterhelfen? Danke schonmal im voraus.


Antworten zu E-Plus Prepaid-Karte - darf diese verfallen?:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77148
auch gefunden :
Schreiben an E-Plus !
Hiermit widerspreche ich unter Verweis auf das Urteil des OLG Münchens vom Juni 2006 (AZ 29U 2294/06) dem Verfall meines Guthabens zur Vorkasse-Karte mit der Rufnummer 0170-xxx.
Ich fordere Sie auf , mir die weitere Gültigkeit des Guthabens schriftlich zu bestätigen

http://www.google.de/search?q=prepaid+guthaben+urteil&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
« Letzte Änderung: 24.03.07, 13:07:56 von HCK »

Danke für die Antwort. Dann werde ich denen jetzt mal eine gepfefferte E-Mail schreiben. So geht da ja nicht. :(

Ich habe eine Prepaid-Karte von E-Plus, welche jetzt gesperrt und mein Guthaben einfach so weg ist. Ist das nicht unzulässig?

Soweit ich weiß war das sonst immer nach einem Jahr.

Jetzt ist es aber bei den meisten so, wenn man nach 6 Monaten kein Guthaben mehr drauf hat kann die Karte gesperrt werden. Auch wenn man noch Guthaben drauf hat, es zählt die Zeit wie lange nix mehr aufgeladen wurde.
Dann kannst du bei denen anrufen und das dort mit denen klären - die werden dir schon sagen was zu tun ist.  :)

Hatten das letztens auch erst in der Familie, wenn man aber anruft schalten se die Karte auch frei ohne eine Gebühr für zu verlangen, kommt aber halt ganz drauf an.

Das ist also nix ungewöhnliches, sondern ganz  normal heutzutage/mittlerweile.



Hier auch so ein Beispiel:

http://www.prepaid-sim-karten.de/Prepaid-Karten-Tarife/1.html

...verfügt über ein Startguthaben von 10 € (das nach 6 Monaten verfällt, wenn keine Aufladung erfolgt).
« Letzte Änderung: 25.03.07, 17:47:38 von orchidee »

Ein "Startguthaben" ist  ein Bonus , der Verfallaen darf m.E. aber mein Geld , dass ich geladen habe nicht .
Siehe oben : Urteil usw....

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77148

...die "News" sind vom 23.08.2006

Ich kenn das so wie oben bereits beschrieben, nach 6 Monaten kann die Karte gesperrt werden!
Meine Mam hatte das auch erst vor kurzem, die Karte wurde aber wieder freigeschalten, das Guthaben war auch noch vorhanden.

Man muss sich dann nur mal bei denen melden, kurz anrufen und gut ist.

Ich bekomme auch eine SMS wenn die 6 Monate rum sind, somit weiß ich das ich meine Karte wieder aufladen muss!
Ein "Startguthaben" ist  ein Bonus , der Verfallaen darf m.E. aber mein Geld , dass ich geladen habe nicht .
Siehe oben : Urteil usw....

Das wird schon richtig sein das die Karte gesperrt werden darf, nach 6 Monaten. Das Guthaben ist ja, wie es aussieht, auch nicht weg, wenn man sich mit denen in Verbindung setzt und die Karte wieder freigeschalten wird!

lawblog.de: 22.6.2006: Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen

Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. Danach darf der Mobilfunkanbieter O2 nicht einfach Guthaben seiner Kunden löschen, bloß weil eine gewisse Zeit abgelaufen oder der Vertrag beendet ist. (...)

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/06/22/prepaid-guthaben-durfen-nicht-verfallen/

mehr:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/lg-munchen-i-urt-v-26012006-az-12-o-1609805-volltext/


Ich denke NICHT, dass das nur für einen Anbieter gilt...

lawblog.de: 22.6.2006: Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen

Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. Danach darf der Mobilfunkanbieter O2 nicht einfach Guthaben seiner Kunden löschen, bloß weil eine gewisse Zeit abgelaufen oder der Vertrag beendet ist. (...)

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/06/22/prepaid-guthaben-durfen-nicht-verfallen/

mehr:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/02/09/lg-munchen-i-urt-v-26012006-az-12-o-1609805-volltext/


Ich denke NICHT, dass das nur für einen Anbieter gilt...


Das wird schon richtig sein das die Karte gesperrt werden darf, nach 6 Monaten. Das Guthaben ist ja, wie es aussieht, auch nicht weg, wenn man sich mit denen in Verbindung setzt und die Karte wieder freigeschalten wird!

Also, d. h. das Guthaben verfällt nicht, trotz das die Karte nach 6 Monaten gesperrt wird, wenn 6 Monate lang nichts aufgeladen wurde! So ist es zumindest bei D1, und ich glaube kaum das es nur bei meinem Anbieter so ist - das wird generell für Prepaid-Karten gelten!  :)

Rudi Ratlos - ruf einfach mal bei deinem Anbieter an und lass es dir erklären, dann wird das schon.
« Letzte Änderung: 25.03.07, 18:08:29 von orchidee »

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ein Guthaben nicht verfallen darf. Das wäre so ähnlich wie bei der Sparkasse:
Wenn ich dort Geld auf ein Sparbuch einzahle und das Guthaben würde nach spätestens einem Jahr verfallen. ???

Ich würde mich da auf jeden Fall wehren und mein Geld von E-Plus zurückverlangen. :) Manche setzen ja auch
ein solches Prepaid-Handy nur ein, um jederzeit erreichbar zu sein - auch wenn sie selber nicht telefonieren ... 8)

DD, es verfällt normalerweise ja auch nicht, siehe Beiträge über dir.  :)
Karte sperren (weil länger als 6 Monate nicht aufgeladen etc.) und ein Guthaben-Verfall sind zwei paar Schuh.

Ist schon klar. Ich nutze ja selbst ein Prepaid-Handy, weil ich keinen Knebelvertrag mehr machen will (hatte ich früher mal gemacht). Mittlerweile sind die Gespräche ja so günstig geworden, so dass sich heutzutage ein Vertrag fast schon nicht mehr lohnt. 8)

Ich nutze ja selbst ein Prepaid-Handy, weil ich keinen Knebelvertrag mehr machen will (hatte ich früher mal gemacht).

Geht mir genauso.  :)

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