Folgendes ist neulich passiert:
Mein Nachbar, Herr X hat Anfang November 06 über seinen Notar in schriftlicher Form eine Änderung der Eintragung im Handelsregister an das zuständige Registergericht geschickt.
Nach 4 Wochen erkundigt X nach dem Stand der Dinge. Das Vorzimmer hat keine Ahnung von dem Vorgang, der zuständige Richter Y ist leider erkrankt. 2. Anruf Mitte Dezember 06. Richter Y befindet sich im wohlverdienten Urlaub. 3. Anruf Anfang Januar 07. Das Vorzimmer entschuldigt sich, der Antrag ist nicht auffindbar. X soll den Vorgang nochmals per Fax zusenden. Was er auch tat.
Am 19. Januar 07 erhält X ein Schreiben des Richters Y:
"Sehr geehrter Herr X,
Sie haben die Änderung am 8. Januar 07 per Fax dem Gericht übermittelt.
Gemäß § 12 HGB sind ab 01.01.2007 sämtliche Anmeldungen und Dokumente in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen. Die technische Ausstattung für die elektronische Einreichung, insbesondere für eine qualifizierte Signatur, stehen den Notaren zur Verfügung. Die Einreichung in Papierform ist ab dem oben genannten Zeitpunkt unzulässig."
Herr X faxt das Schreiben an seinen Notar. Der kann auch nicht weiter helfen. Die elektronische Übermittlung funktioniert überhaupt nicht, alle Sendungen verschwinden im Nirwana - nicht nur bei ihm, sondern auch bei allen ihm bekannten Notaren. Man streitet sich gegenwärtig darüber, wo der Fehler liegt.
Bis der gefunden ist, gibt es wohl keine Eintragungen im Handelsregister, weil laut § 12 HGB Einreichungen seit dem 01.01.07 nur in elektronischer Form zulässig sind, und Richter Y folglich keine Anträge in Papierform annehmen darf.
Es lebe St. Bürokratius!
anniston Gast |