Hilfe! Freund meines Sohnes wurde Anklageschrift wg. illegalen mp3 downloads zugesandt (Hamburger RAKanzlei Rasch). Man bietet Vergleich von Zahlung €4000 (!!!!) an. ??? Was tun?
D. Gast |
D. Gast |
Hilfe! Freund meines Sohnes wurde Anklageschrift wg. illegalen mp3 downloads zugesandt (Hamburger RAKanzlei Rasch). Man bietet Vergleich von Zahlung €4000 (!!!!) an. ??? Was tun?
Hi,
weiß zwar nicht obs auch in diesem Fall zutrifft(Bescheid-Datum vielleicht ???), aber habe noch vorgestern gehört, dass es einen gerichtlichen Beschluß gibt, dass beim ersten Mal max 50 Euro als Abmahnung zulässig ist.
Salem Dunn (123) 1x Beste Antwort 3x "Danke"
| Re: Win XP: Ihre Frage: Anklage wg. ill. downloads erhalten!!!! |
ähm... also ich hatte noch net so ein problem... hab aba auch schön öfters davon gehört.
also als erstes würd ich mal ein vertrauliches gespräch mit dem freund, ob er vllt doch so was geladen hat... wahrscheinlich net.
dann würd ich mal mit der anwaltskanzlei in verbindung setzten und mal nachfragen wer den der kläger is?! also welche firma/unternehmen oda so.
und dann auch geleich fragen wo er den die mp3-lieder geladen haben soll.
Mal ne frage, wir der freund auch mit seinem namen angesprochen, oder irgendeinen nicknamen, den er im i-net verwendet?! oder siehts mehr nach nem autotext aus, der wahllos solche mails an irgendwelche mail-accounts schickt?!
also eins steht fest: net zahlen, erstmal schaun wies sich ergibt.
MfG Patrick
Salem Dunn (123) 1x Beste Antwort 3x "Danke"
| Re: Win XP: Ihre Frage: Anklage wg. ill. downloads erhalten!!!! |
aber habe noch vorgestern gehört, dass es einen gerichtlichen Beschluß gibt, dass beim ersten Mal max 50 Euro als Abmahnung zulässig ist.das bezieht sich so weit ich weiß auf rechtlich geschützte bilder und firmenlogos!
webse (6.839) Sp. Newbie 120x Beste Antwort 196x "Danke"
| Re: Win XP: Ihre Frage: Anklage wg. ill. downloads erhalten!!!! |
Ich wäre hier bitte vorsichtig mit Rechtsauskünften, oder ihr seid Rechtsanwälte. Bei sowas bitte einen kleinen Obulus in eine korrekte Rechtsberatung inverstieren
also eins steht fest: net zahlen, erstmal schaun wies sich ergibt.
Salem Dunn (123) 1x Beste Antwort 3x "Danke"
| Re: Win XP: Ihre Frage: Anklage wg. ill. downloads erhalten!!!! |
echt?! hmm... ich hab gehört das bezieht sich nur auf bilder, die man z.B. inner hp einbaut, aba ohne zu wissen dass die rechtlich geschützt sind. ich dachte das zählt net für lieder und sonstiges, ok, hab mich wohl geirrt.
Salem Dunn (123) 1x Beste Antwort 3x "Danke"
| Re: Win XP: Ihre Frage: Anklage wg. ill. downloads erhalten!!!! |
joa klar bin ich kein rechtsanwalt und hör gelegentlich davon ,auch von freunden und so. so einigermaßen lernt man ja wie man sich gegen ver..,.ungen schützen soll...
also eins steht fest: net zahlen, erstmal schaun wies sich ergibt.ich mein damit dass er net voreilig zahlen sollte. so was hat ja wohl ne frist. erstmal schaun ob das net irgendein missverständnis is und so...
Salem Dunn (123) 1x Beste Antwort 3x "Danke"
| Re: Win XP: Ihre Frage: Anklage wg. ill. downloads erhalten!!!! |
@ perspolis
joa scho ne menge, aba scheiße wenns net stimmt und er sie los is...
wegen dem firmenlogo: da gabs ma einen der wollte ein t-shirt bei ebay verkaufen und hat als bild ein offizieles bild des herstellers eingefügt. das darf er net. musste auch 5000 euro -glaub ich- und das anwaltshonorar zahlen. diese sind meißt ohne zu wissen geschützt und dürfen net kopiert und wo anders - auf ner hp, etc.- eingefügt werden. es gibt da heimtückische anwälte, dir extra nur nach so was suchen um die leute fertig zu machen!
@ D.
Lies dir mal den Aufsatz durch( Link )
Vieleicht gibt das eine Antwort.
http://www.rae-michael.de/news/it-recht/mmr-aufsatz-filesharing-straf-und-zivilrechtliche-konsequenzen-267/
Mehudine
Naja.
Ich habe von einem GERICHTLICHEN Bechluß (in Deutschland!!) gesprochen. Ist noch von dieser Woche!!
Lieber Mehudine,
habe den Link schnell durchgelesen. Er ist aber aus Juni/06! Meine Info ist 2 Tage alt.
Also wenn der Fragesteller/dessen Freund wirklich betroffen ist, dann sollte er sich kundig machen.
Mir ist noch eben eingefallen,
es wurde auch erwähnt, dass es jetzt auch einfacher wird, an den User ranzukommen. Da hat sich irgendwas am Gesetz geändert, zwischen IP-Verwalter und Kläger. Hab halt nicht alles genau verfolgt. Vielleicht fällt mir ja noch mehr ein, so in Etappen
Es muß sich da also einiges getan haben..
...na sicher hat sich einiges getan
Das Wort Datenschutz kann bald gestrichen werden.
Seine IP kann bald gleich an die Haustüre nageln
Dank Mister Schäuble & Co. sind wir bald wieder bei "Stasi-Zeiten" angekommen; natürlich nur um den "Terrorismus" zu bekämpfen
blauezampel
« Diplomarbeit: Umfrage zu Blogs | Branchenverband wettert gegen Vista » | ||