Hallo,
Aber na ja, wer von uns sollte wirklich von irgend jemanden erstmal so verdächtigt werden um dann so eine Durchsuchung zu bekommen.
Nun ja...nachdem die Hürden für eine Online-Durchsuchung in NRW keineswegs hoch liegen,könnte es genügen gegenüber der Polizei einen Verdacht zu äußern....
nee, das dürfen die nun wirklich nicht
Ach nee...
Man "darf" auch nicht bestechen,oder Beihilfe zur Entführung Deutscher leisten...
Sind erst mal die Möglichkeiten gegeben,werden sie auch genutzt werden.Das war noch nie anders...
Das machen die nur dort, wo auch ein dringender Verdacht besteht bzw.verdächtige Hinweise vorliegen.
Wann ist ein dringender Verdacht gerechtfertigt ? Das NRW-Gesetz ist da höchst schwammig...
Alles andere interessiert die nun wirklich nicht.
Die Geheimen Schlapphüte vielleicht nicht...
Aber es werden reichlich andere Intressenten Schlange stehen...
Finanzämter,Meldebehörden,Sozialämter und viele mehr...
Den "gläsernen Internetuser" würde so ziemlich jeden erfreuen der zur "Obrigkeit" zählt....
Noch ist der Diebstahl einzelner Musikdateien keines Aufhebens wert.Hat man aber erst mal Möglichkeiten wirst du zur Kasse gebeten werden,für jede einzelne Datei....
Big Brother ist auf dem Sprung ,dich zu watchen...
Sir Reklov