Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch eine Verfassungsschutznovelle verabschiedet und erlaubt damit als erstes Land die Online-Durchsuchung von Computern mittels von dem Verfassungschutz eingesetzten Programmen, die unter anderem als „Polizei-Trojaner“ bekannt sind.
Damit hat Nordrhein-Westfalen vorgelegt, was die Bundesregierung derzeit in Angriff nimmt – erweitere Vollmachten für den Verfassungsschutz des Bundeslandes. Im Düsseldorfer Landtag reichten die Stimmen von CDU und FDP für die Verfassungsschutznovelle, die es den Verfassungsschützern erlaubt, Computer, Telefone und Bankkonten von Extremisten heimlich zu kontrollieren. Die Opposition aus SPD und Grünen stimmte gegen den Gesetzentwurf, da sie die erweiterten Befugnisse für einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte halten.
So sind die Fronten, wie so oft in der Politik, verhärtet: „Alle Argumente sind bereits ausgetauscht“, sagte Peter Biesenbach (CDU) und bezeichnete das Gesetz als „gute Lösung“. Die SPD hielt dagegen ihre Kritik aufrecht. „Das Auslesen von Festplatten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, staatlich organisierter Hausfriedensbruch“, wiederholte Karsten Rudolph.
Die Bundesregierung hat bereits letzte Woche über einen bundesweiten Gesetzentwurf debattiert. Zu einem Ergebnis ist man bisher aber nicht gekommen, so dass das Urteil des Bundesgerichtshofs von Ende November natürlich weiterhin Bestand hat. Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte am 25. November einen Beschluss verfasst, nach dem Online-Durchsuchungen von PCs nicht genehmigungsfähig und daher illegal seien.
Quelle:http://www.computerbase.de/news/allgemein/2006/dezember/nrw-landtag_polizei-trojaner/
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