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Sag mal, Johnson, eine Frage:

Wie alt bist Du?

Das besagte Urteil hat grundsätzlich nichts mit der hier gelaufenen Diskussion über die IP-Speicherung diverser Webseiten zu tun. Der Unterschied liegt ja auf der Hand: der Provider - und nur der Provider - kann IP-Adressen einem Namen zuordnen. Aus diesem Grunde sollte dieser auch das Datenschutzgesetz einhalten. Was dieses besagt, ist wieder ein anderes Thema...

Die Speicherung einer IP auf einer anderen Website gewinnt also nur an Brisanz, wenn es zu einer Anklage kommt und der Provider die zugehörigen Benutzerdaten rausrücken muss - vorher ist die alleinige IP wertlos. Aber das wurde schon x-mal erörtert.

@Flaps: Dein Vertrauen ehrt dieses Forum ungemein. Vielleicht wäre es aber doch besser, wenn du dich für diese Nacht erstmal weiterhin dem hemmungslosen Feiern hingibst. Die Nutzer, die du hier auf arrogante Weise runterputzt, werden dir deine Abwesenheit sicher nachsehen.

greez 8)
JoSsiF

@flaps
ich kann dir meine IP geben, dann kannst du es ja rausfinden (lassen).

@Johnson

Geh ins Bett, oder ich rufe die Mama an. Gute Nacht.

@ Wieder einer, der mit JO anfängt

Du kannst mir nichts über IP-Nummern, Strafanzeigen, Prozesse, Gerichtsbescheide und dergleichen erzählen.

Das ist mein Tagesgeschäft.

Also immer brav und frisch dadurch, gelle?

Herzlichst und gute Nacht.

Flaps

@Flaps: ich wollte dich mit meinem Beitrag bestimmt nicht belehren - das würde anders aussehen ;). Zudem dürfte meine Aussage nicht unmittelbar deinen Weisheiten widersprochen haben.

In deinem "Tagesgeschäft" hast du dir jedoch scheinbar ein paar wichtige Dinge noch nicht angeeignet, und diese sind nicht fachlicher Natur. Ich denke, wir verstehen uns.

n8i 8)
JoSsiF

Jedenfalls ein nettes Forum hier.

Es wird jederzeit eine top Beurteilung erhalten, sollten mal ganz zufällig so olle Forentester online sein. :D

Nun bleibt aber wieder unter Euch.

Alles Gute!

Flaps

Du kannst mir nichts über IP-Nummern, Strafanzeigen, Prozesse, Gerichtsbescheide und dergleichen erzählen.

Das ist mein Tagesgeschäft.


Es mag dein Tagesgeschäft sein, in welcher Hinsicht, Art und Weise, auch immer,
es mag aber sicher nicht sein das du der Meinung bist,
alle, ausser dir, hätten keine Ahnung was IP´s, Strafanzeigen, Prozesse, etc. angeht.  ;)

Zitat
Es wird jederzeit eine top Beurteilung erhalten, sollten mal ganz zufällig so olle Forentester online sein.  :D

Mit dem Unterschied das diese "ollen Forentester" sich nicht outen werden.  ;D

IP-Phobie...Flaps, nimms mir nicht krumm, aber langsam
hab ich auch so bissel den Eindruck.  :-*;)
Das die Telekom da überhaupt prozessiert hat wo klar war, dass sie zu lange speichert ist schon etwas seltsam. Wozu gibt es das Gesetz dann, wenn es nicht angewendet wird vom größten Anbieter. Andere Beweise die vor Gericht nicht zugelassen sind wie z.B. Tonbandaufnahmen oder ähnliches werden auch nicht genutzt auch wenn man genau weiß dass sie echt sind. Es gibt da eben Regeln an die sich allen halten müssen. Auch die Telekom. Es gibt Leute die sind schon grundsätzlich deswegen verdächtig, weil ihre IP über Anonymisierungsdienste gehen. Auch wenn sie das nur aus Vorsichtigkeit machen. Das sind alles so Punkte...
Nun bleibt aber wieder unter Euch.

Alles Gute!

Flaps


*winkewinke*

Anonymität gibt es im inet nicht. kommunikation wäre nicht möglich.
wer nichts verbotenes macht brauch keine angst zu haben. wenn du hier nen verbotenen tip gibst fliegt der eh raus selbst bei mail kontakkten.

WAS SOLL DENN DAS  ??? Jubeln ohne Grund !!
Das ist EIN Urteil und gilt NUR für den Kläger !!!
BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen <<< MAL ZUENDE LESEN !!!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614
Zitat :
Wie die vorigen Urteile auch, gilt die Entscheidung des BGH nur für den Vertrag zwischen T-Online und Holger Voss.
Um auch andere T-Online-Kunden zu einer Klage zu bewegen, hat Holger Voss in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer den Text einer Musterklage erarbeitet und stellt diesen auf seiner Homepage zur Verfügung.

Inzwischen wurde aber per Gesetz die Grundlage m.E. geändert . Also wird dieses Urteil wohl ein Einzelfall bleiben .

« Letzte Änderung: 07.11.06, 17:56:15 von HCK »
Nun lies aber auch du mal richtig nach, der Provider hat gegen geltendes Recht seine IP gespeichert.

Zitat
...gegen den Provider ... vor, der seine Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80 Tagen abgespeichert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte.
Es kann ja nicht sein, dass sich der Provider nicht an geltendes Recht hält. Wenn das jeder erst einklagen muss, dann gute Nacht.Ist schon eine Unverschämtheit, dass das Urteil nur für den Ankläger gilt.[/color]

Recht haben und Recht kriegen waren/sind und werden immer zweierlei Paar Stiefel in unserer ach so tollen Demokratie sein  ::)

NEE DrNope :
Als er Probleme hatte , galt das Speichergesetz noch nicht !!
Nur darauf gründet das Urteil : es >>>gab<<<  KEIN Recht/Gesetz und keinen GRUND (Flat) zur Speicherung der Daten , die ja nur bei Zeittarifen für die Abrechnung und ZUR ABWEHR von Einsprüchen gebraucht werden .
Das gilt übrigens auch heute noch und ist von diesem URTEIL nicht erfasst !!!
ALLE mit Zeit & Volumentarifen werden also sowieso weiterhin gespeichert  ;D

Aha, aber glaubst du, dass auch mit Flat keine Speicherung durchgeführt wird. Ich kanns nicht glauben. Andere Tarife sind schon klar, die müssen ja abgerechnet werden.

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