Klothilde D. Gast |
die Ösis, die Bösis
Antworten zu die Ösis, die Bösis:
Er braucht doch nur den Gentest machen zu lassen. Dann klärt sich ja alles auf. Aber das will er ja nicht. Da kann man ja wohl seine Schlüsse draus ziehen.
Sehe ich ganz genauso!!
Und bis es nicht geklärt ist, fände ich es als Unfair den anderen Radlern gegenüber, wenn er jetzt irgend wo fahren dürfte.
Geli
Alle, aber auch wirklich alle Indizien sprechen gegen diesen Herren. Er hat es in der Hand, das Gegenteil zu beweisen - mit einem Gentest. Das tut er nicht. Warum wohl? Na?
Aber man sieht - da kann einer noch so viel seine Sportfreunde betrügen (denn Doping ist betrug!) - er wird immer wieder welche finden, die diesen Betrug einfach nicht sehen. Bei denen sind die, die gegen den Betrug vorgehen die Bösen.
Na Klasse!
Jürgen
Ihr mögt ja irgendwie "RECHT HABEN" , aber muss ein Beschuldigter denn neuerdings seine Unschuld beweisen ??
Das kenne ich anders : niemand darf genötigt oder gezwungen werden , sich sebst zu belasten .
BITTE , unsere Gesetze gelten gerade für Leute , die beschuldigt werden ohne dass etwas bewiesen ist.
UND: ich hoffe , das bleibt auch so , gerade Deutschland ist immer noch sehr anfällig für Denuziantentum .und Blockwartmentalität !
Wehret den Anfängen .....
DAMIT IST JETZT NATÜRLICH NIEMAND HIER PERSÖNLICH GEMEINT !!!
Carsten
aber muss ein Beschuldigter denn neuerdings seine Unschuld beweisen ??Nein.
Aber wenn ein Bürger von mehreren anderen Bürgern - unter anderem auch von der Kripo Spaniens einer Straftat beschuldigt wird, dann kann er, (wenn er es kann) auf ein Alibi verweisen. Ein Gentest würde alle privaten und auch amtlichen Beschuldigungen widerlegen. Und den Herren als strahlenden Sieger in einer böswilligen Verleumdungskampange erscheinen lassen.
Es kann nicht sein, das die Unschuldsvermutung soweit geht, das ein Beschuldigter die Nennung eines Alibis verweigert!
Und das hat ganz sehr wenig mit dem N azitum ("Blockwarte" gab es nur damals) zu tun.
Das Alibi zur Widerlegung eines Verdachtes ist ein rechtlich legitimes Mittel.
Und hat weißgott nichts mit Denuziation zu tun.
Jürgen
Na JÜKI , da bin ich immer noch nicht ganz einverstanden .
Wer mich beschuldigt , MUSS es auch beweisen.
Ein Alibi ist nur nötig , wenn eine Anklage erfolgt und die "Indizien/Beweise" anscheinend gegen mich sprechen .
Es ist meine LETZTE Möglichkeit !!
Es könnte ja sein , dass mein Alibi mir anderen Ärger einbringt !! ??
Wer jemand beschuldigt , sollte Klage erheben und es beweisen , nur so geht es.
Bisher ist ja nicht einmal eine Klage erfolgt oder ??
Carsten
Es wird keine Staatsanwaltschaftliche Klage geben, das es keine Schädigung des Gemeinwesens gibt.
Es gibt eine verbale Verurteilung mit konkreter Stellungnahme und daraus folgende Maßnahmen der dafür zuständigen Verbände.
Es existieren Blutproben und Laborberichte mit dessen Namen.
Es existiert die Aussage der zuständigen Ermittlungsbehörde, das die gefundenen Unterlagen und Aussagen keinerlei rechtlichem Zweifel unterliegen.
>>Es könnte ja sein , dass mein Alibi mir anderen Ärger einbringt !! ??<<
Richtig.
Das Einzige, was ich mir allerdings bei diesem Alibi = Gentest (ganz allgemein, ok?) vorstellen kann, ist, das ein anderer Tatbestand ans Licht kommt.
Soweit ich weiß, werden auf Gentests basierende Ermittlungen/Vergleiche nur dann durchgeführt, wenn man nach Straftätern sucht, deren Taten im Bereich "Sexual" und/oder "Tötung" liegen.
Und so etwas in diesem Falle zu vermuten, wäre schon im Ansatz absurd.
-Dies ist meine ureigenste Meinung und soll nun mein unmaßgeblicher Beitrag zu diesem Thema gewesen sein.-
Jürgen
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