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Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat der Darmstädter T-Online International AG die Verwendung bestimmter Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten (Az. 2/2 O 404/05). Gleich fünf Punkte erachtete das Gericht für rechtswidrig, weil sie den Verbraucher benachteilige...... weiterlesen hier http://tinyurl.com/n9u27