Schaut mal was ich grad auf Wikipedia.de gefunden hab:
Zitat
Bei gewerblichem Handel können „Raubkopien“ Bußgelder oder Haftstrafen nach sich ziehen, § 106 UrhG. Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zuverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig.
Das ist doch meiner Meinung nach Mumpitz... Das würde ja heissen, dass wenn ich den Upload in z.B. BearShare ausschalte, es mir laut Gesetzgeber erlaubt wäre alles möchle, auch was mit Copyright versehen ist, zu Downloaden...
Ich kanns mir halt einfach nicht vorstellen!
Stimmt das denn wirklich was Wiki behauptet, oda war da einfach wieder mal so ein Spaßvogel am Werk?