Forum
Tipps
News
Menu-Icon

Meldung z. Widerrufsrecht : Gericht verbietet Drohung mit Schufa-Eintrag


Antworten zu Meldung z. Widerrufsrecht : Gericht verbietet Drohung mit Schufa-Eintrag:

Zitat
Herbeigeführt hatte die Entscheidung ein Rechtsanwalt, der zum vergangenen Weihnachtsfest online einen Handyvertrag bei einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen hatte.

Na bitte, da haben ´se doch mal dem Richtigen gedroht.
Heutzutage muss man aufpassen und darf sich nicht alles gefallen lassen, bzw. sich nicht einschüchtern lassen.


wie jetzt? kriegt man wegen einer nicht bezahlten rechnung schon nen eintrag bei der schufa?? was geht´n hier ab??? ???

HUNNE : LESEN !!!
Rückgaberecht wurde nicht anerkannt ,
daher wegen "nichtbezahlung" Schufadrohung wie üblich !!
Diesmal ging es aber "in die Hose" !!!

 >:( ich hab den krampf gelesen! nur leider nix verstanden... Gast HCK 8)


« kleines rätselWindows und Privatsphäre!!! »
 

Schnelle Hilfe: Hier nach ähnlichen Fragen und passenden Tipps suchen!

Fremdwörter? Erklärungen im Lexikon!
Wiederherstellungspunkt
Siehe Systemwiederherstellung. ...