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Meldung z. Widerrufsrecht : Gericht verbietet Drohung mit Schufa-Eintrag
Antworten zu Meldung z. Widerrufsrecht : Gericht verbietet Drohung mit Schufa-Eintrag:
Zitat
Herbeigeführt hatte die Entscheidung ein Rechtsanwalt, der zum vergangenen Weihnachtsfest online einen Handyvertrag bei einem Mobilfunkanbieter abgeschlossen hatte.
Na bitte, da haben ´se doch mal dem Richtigen gedroht.
Heutzutage muss man aufpassen und darf sich nicht alles gefallen lassen, bzw. sich nicht einschüchtern lassen.
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