Wenn der Händler/Verkäufer sich partout wehrt die Ware anzunehmen,
hat man natürlich Pech gehabt, das stimmt.
Das is mir aber bis jetzt noch nich untergekommen sowas.
Das die Händler in ihren AGB´s meist den Hinweis versehen
die Ware nicht unfrei zurück zu senden, is glaub ich klar,
die wollen Kosten sparen etc.
(Es gibt auch Läden, die auf reduzierter Ware einen Vermerk versehen, die Ware sei vom Umtausch ausgeschlossen, da man auf Grund der Reduzierung keinen Anspruch auf "Garantie" hat - das stimmt aber nicht)
Ich persönlich schick´s unfrei wenn ich ´nen Garantiefall habe.
So oft hab ich sowas zum Glück nicht, aber wenn´s mal vorkommt...
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html - Absatz 2 - zweiter Satz
http://www.eastcomp.de/kundeninfo-gewaehrleistung.htm
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Wer sich unsicher ist kann die Ware natürlich frei machen, muss dann bei der Abwicklung aber drauf bestehen die Kosten dafür ersetzt zu bekommen. Ich kann mir aber vorstellen, das man dann darauf sitzen bleibt. Was sicher auch viele akzeptieren (vermute ich), da es ja "nur" ein paar Euro sind in der Regel.
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Fazit: Stimmt Dr.Nope. Zumindest kann´s passieren das die Ware zurück kommt, aber man muss dann nicht für eine doppelte Porto-Gebühr aufkommen, bzw. hat man ein Recht darauf alle entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen, darunter auch Porto und/oder Anfahrtskosten. Was bei grösseren Unternehmen wie Otto, HSE, Quelle, usw. aber in der Regel nicht der Fall ist, die nehmen´s unfrei an.