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Frage zu Youtube

Servus!
Erstmal sry fürs evtl. posten in ne falsche Kategorie...  :-\
Habe eine Frage zu Youtube...
Also:
Ich habe ein Video hochgeladen, das von mir selbst erstelltes Bildmaterial enthällt,
aber als Audiohintergrund Musik von einer CD.
Nun hat jemand Urheberrechtsansprüche gemeldet und ich wollte fragen,
ob es wirklich gegen das Urheberrecht verstößt und gelöscht werden muss!?
Habe in der Youtube-Hilfe schon nachgesehen, aber dort wird zwar von Musikvideos geredet,
aber ich verstehe unter einem Musikvideo das Bildmaterial des jeweiligen Künstlers in Kombination mit dem jeweiligen Song...
Wollte bevor ich Einspruch erhebe aber lieber nochmal nachfragen,
da ich natürlich kein Bock auf größere Schwierigkeiten wegen sowas habe...
Was kann denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich den Einspruch absende und die Gegenseite ablehnt?

Bedanke mich schonmal im vorraus und hoffe ihr könnt was dazu sagen...

 



Antworten zu Frage zu Youtube:

ich glaube nicht dass es illiegal ist einen oder mehrere songs von einer cd zu einer diashow laufen zu lassen...
außerdem sind bei youtube massenhaft videos mit bekannter musik unterlegt oder ?? 

Das meine ich auch!
Aber da steht "Es wurde eine Urheberrechtsverletzung der Audiospur gemeldet"...
Aber generell ist Youtube ja kein Filesharing, bei dem das uploaden von Musik illegal ist...
Daher habe ich auch noch keine Löschung durchgeführt,
weil ja sonst jeder daher kommen könnte der ein bestimmtes Video entfernen will.
Allerdings habe ich logischerweise auch Respekt vor rechtlichen Schritten, die sich für sowas ja wirklich nicht lohnen würden.

Weiß jemand ob es bei Youtube eine Art Supportcenter gibt wo ich mich erkundigen könnte?

Das meine ich auch!
Aber da steht "Es wurde eine Urheberrechtsverletzung der Audiospur gemeldet"
Wenn du die CD gekauft hast '' gehört'' Die musik dir, Und da ich bei youtube keinen Download finde bietest du es meiner Meinung nach auch nicht zum Download an. Würde also sagen das ist ok 

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Zitat
ich glaube nicht dass es illiegal ist einen oder mehrere songs von einer cd zu einer diashow laufen zu lassen...
Doch, das ist es durchaus. Und kann sogar recht schnell recht teuer werden.

 
Zitat
Wenn du die CD gekauft hast '' gehört'' Die musik dir, Und da ich bei youtube keinen Download finde bietest du es meiner Meinung nach auch nicht zum Download an. Würde also sagen das ist ok 
Ist auch ein gefährlicher Trugschluss. Der Besitz der CD erlaubt noch lange nicht das Veröffentlichen der Inhalte. Und: natürlich bietet er mit einer Video-Datei bei Youtube die Möglichkeit des Downloads an.

Also: so schnell wie möglich weg mit dem Video. Und auf jeden Fall nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sollte bereits eine Abmahnung oder ähnl. schriftl. vorliegen, auf jeden Fall gleich zum Anwalt damit.

 
Zitat
Was kann denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich den Einspruch absende und die Gegenseite ablehnt?
Die Gegenseite kann Ihren Anwalt/Anwälte schwere Geschütze auffahren lassen: sprich Schadensersatzklage, Unterlassungsklage, einstweilige Verfügung... Auf jeden Fall können da ruckzuck Kosten im min. 4-stelligen Bereich schneller als Du denkst auf Dich zukommen

 

Zitat
Wenn du die CD gekauft hast '' gehört'' Die musik dir,

Aber nicht die Urheberrechte! Somit: illegal!
 

Natürlich kann man durch Software oder Mitschneiden das Lied rausholen, aber ich als Uploader stelle ja offiziell niemandem das Lied zur Verfügung, da Youtube, wie schon gesagt, ja keinen offiziellen Download anbietet!

Heisst das man darf keine Videos mit Hintergrundmusik versehen, die man nicht selbst gemacht hat???
Dann sind aber sicher über 50% aller Videos auf Youtube illegal!
 


Aber nicht die Urheberrechte! Somit: illegal!
 
Wenn ich bei Musikload lade darf ich die Lieder glaube 5 mal kopieren oder so. Und für mich zählt es als eine Kopie wenn youtube das Lied in einem Video kommt. Aber naja, Ich und logisches denken  ;D

Logisch Denken will gelernt sein!
Macht doch was Ihr wollt, es ist alles gesagt!

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Zitat
Wenn ich bei Musikload lade darf ich die Lieder glaube 5 mal kopieren oder so.
Kindskopf. Glaubst Du. Lies die AGBs. Und wenn: dann für die Verwendung auf Deinem Player, Deinem USB-Stick, Deinem PC. Und nicht zum Veröffentlichen. Eine Veröffentlichung bei Youtube kann eine zigtausenfache Kopie sein, kommt ganz darauf an, wie oft das Video angesehen und damit "heruntergeladen" wird. Und die Rechtsabteilung eines Musiklabels wie z.B.sp. Sony setzt für eine Klage da auf jeden Fall eine höchstmögliche Zahl ein. Da beläuft sich der Streitwert dann ruckzuck auf z.Bsp. 15.143 x 1,99 Euro + fette Anwalts- und Gerichtskosten  ;D Also: erst mal nachdenken. Richtig nachdenken. Davor: informieren und verstehen!

 
Zitat
Und für mich zählt es als eine Kopie wenn youtube das Lied in einem Video kommt.   
Was für Dich zählt ist so egal oder unerheblich wie der berühmte Sack Reis in China der umfällt. Was da zählt sind Gesetze, Urheberrechte, Urheberschutz und die Klageschrift des gegnerischen Anwalts sowie der darin festgelegte Streitwert. Mit Deiner Auslegung kommst Du da nicht weit, im schlimmsten Fall auch Dein Rechtsschutz-Anwalt nicht. Die "Macht" und ausgebuffte Anwälte ohne Gnade findest Du auf der Gegenseite. Das günstigste ist da oft noch ein Vergleich der geschlossen wird und der sich dann nur auf ein paar tausend Euro beläuft statt auf ein paar "zigtausend" Euro. 

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Ich kenne auch einen, der hat ein Video mit Bushidolied im Hintergrund bei youtube reingestellt.

Später kam die Post vom Anwalt von Bushido!!

Und ich kann nur sagen hat mehrere Tausend Euro gekostet!!!!

Davon reden wir ja die ganze Zeit!
Man muß es nur kapieren! ::)

Habe nun mal nachgelesen...
Laut Urheberrechtsgesetz gibt es einen Absatz Namens "Fair Use = Faire Verwendung",
welcher bei einem solchen Video in Kraft treten könnte.
Leider stehen keine genauen Kriterien dabei, sodass man schlecht einschätzen kann ob es hier zutrifft.

Kennt sich jemand damit aus?


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