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Sicher werden sich die meisten Ermittlungen auf Großanbieter/Downloader beziehen, ab und zu werden aber auch mal andere gegriffen.
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Bei festgesetzten Streitwerten beginnend bei 5.000 Euro bis 50.000 Euro und mehr für die "größeren" Downloader/Filesharer lohnt sich auch die "Jagd nach Kleinvieh".
Der ursprüngliche Streitwert wird zwar meist heruntergebrochen oder per Vergleich auf einen wesentlich geringeren Betrag reduziert, dürfte aber immer noch den Wert von ein paar Downloads bei weiten übersteigen.
Mit anderen Worten Für 2.000 Euro Strafe + Rechtsanwaltskosten kann man einige 100 mal in die Videothek oder das original kaufen.
Und das es ernst wird bestätigen die ersten Gerichte. Die bekommen zur Zeit nämlich nicht wie noch im Vorjahr monatlich eine Handvoll Rechtshilfeersuchen (Genehmigung die Adressen zu den IPs beim
Provider zu erfragen), sondern vgl. zum Vorjahr mittleriweile hunderte oder tausende davon.
Einige Spezialisten legen den Gerichten diese Anfragen "geschnappter" IPs gleich tausenderweise vor und haben gute Chancen, an die Daten der Downloader zu kommen, allzumal Dank Vorratsdatenspeicherung die Daten 6 Monate beim
ISP greifbar sind.