@Dr.Nope
Die haben sich doch noch garnicht darüber geeinigt!
So hab ich das verstanden!
Na ja aber klar ist doch worauf das ausgeht, das "Recht" auf Sicherheitskopie wirds zumindest offiziell nicht geben. Wer sich seine eigenen CDs selbst kopiert wird wohl kaum verfolgt werden. Aber so seltsam ist die Rechtslage (wenn auch ** Netiquette! **ig in dem Fall).
Hm.........Das bringt mich zum nachdenken ???
Naja, also wenn ich so darüber nachdenke -> Man hat das Spiel gekauft und es ist dein eigener eigentum! so! Und ich find es das die Politiker oder wer das alles sind, nen ziemlich grossen sch... labern.
Wenn Du auch eigene Auto hast darfste doch auch damit machen alles was Du willst (war nur son beispiel!)
Also, wie bis jetz das gesetz ist, darf man doch nur in Privaten zwecken ne Sicherheitskopie von der Software machen.
Das is ja bei Software anders. Du kaufst nicht die Software (das wäre das ganze Programm incl. Quellcode). Du erwirbst nur ein Nutzungsrecht und zwar an der Nutzung einer Kopie (das Original). Und so ham sie sich, wenn man unerlaubter weise eine 2. Kopie anlegt (Sicherheitskopie) die evtl. ja auch mal weitergereicht wird (dann könnte ichs ja verstehen). Rechtskram halt...
oder hier http://www.ifpi.org/
oder hier http://www.heise.de/newsticker/meldung/46115
ihr macht euch strafbahr wenn ihr sowas brennt, es ist nicht mehr erlaubt sicherheitskopien oder ähnlihces zu machen.
seht das doch ein
Grundsätzliches Recht auf Privatkopie:
Die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch hat im § 53 Urhebergesetz UrhG eine unübersichtliche und komplizierte Regelung gefunden, die dem juristischen Laien im Grunde genommen kaum noch zu vermitteln ist. Un-ter dem Strich sind Privatkopien zulässig, soweit damit nicht irgendwelche Erwerbszwecke verfolgt werden. Ein Musikverein darf also Noten für eine private Aufführung kopieren. Das gilt auch dann, wenn die private Aufführung mit einem Eintritts–Obulus zugunsten eines Behindertenheimes verbunden ist. Das gilt aber nicht mehr, wenn der Eintrittspreis in die Vereinskasse fließt. Schwierig und nicht zuletzt politisch umstritten ist die Frage privat kopierter Musik, zumal wenn es um Tauschbörsen im Internet geht. Die Entwicklung ist hier im Fluss und es fehlt an eindeutiger Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften im Urhebergesetz. Allen Unklarheiten zum Trotz gilt zur Zeit wohl folgendes:
1.Der Gesetzgeber hat das Recht auf die Privatkopie festge-schrieben. Also darf jeder seine CD´s als Geschenk für die beste Freundin, als Mix für´s Auto oder schlicht zur Archivierung kopieren, bzw. brennen.
2.Das ändert aber nichts daran, dass die Musikindustrie ihre CD´s mit einem technischen Kopierschutz versehen kann, um genau das zu verhindern. Allerdings muss das auf der CD, bzw. auf ihrer Verpackung ausdrücklich ausgewiesen sein. Anderenfalls besteht ein Recht zum Umtausch.
3.Der Verkauf gebrannter CD´s auf dem Schulhof, bzw. Tauschgeschäfte auch im Internet haben mit dem privaten Bereich nichts mehr zu tun, bzw. sind sogar gewerblich und deshalb verboten.
Also Leute lasst euch nicht verunsichern.Solange selbst unsere Justizministerin in Sachen Kopierschutz
keine abschliessende Klarheit hat, werd ich auch weiterhin meine Sicherheitskopie anfertigen.
was hier fehlt ist aber die neue Rechtslage. Wenn eine CD mit KOpierschutz versehen ist, dann ist es auch verboten sich davon eine KOpie anzulegen. Das wird als Umgehung des Kopierschutzes gewertet. Und darum gings ja.
Hey Leute ich finds es zum TOTLACHEN! was ihr hier alle über brennen und sowas schreibt! Ich mein, das ist vielleicht jetz schon Illegal (da bin ich mir garnicht sicher) eine sicherheitskopie von dem Original anzufertigen, aber sagt nicht das JEDER von Euch hier überhaupt nichts Brennent oder rippt oder so.
mfg
Bl@ck_De@th
@Dr.Nope seeeeeeeeeeeehr korrekte und perfekte frage du hast verdammt recht.
Bl@ck_De@th
unser kopierer!
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