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Impresseumspflicht auf privaten Homepages

Impresseumspflicht auf privaten Homepages

Hallo,

Was muss man angeben?

Vorname?
Nachname?
E-mail Adresse?
PLZ und Wohnort?
Straße mit Hausnummer?

Meister Falke


Antworten zu Impresseumspflicht auf privaten Homepages:

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Zitat
Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Das heißt jetzt also, dass ich kein Impresseum benötige?

Ist das überhaupt noch aktuell? Wie ist momentan die Rechtslage (unten steht ja auch, dass das WIEDER geändert wurde... -.-)

Wie siehts aus, wenn ich das Gästebuch von Computerhilfen.de einstelle... Zählen die Inhalte dann noch persönlich zu mir, oder mache ich dann Werbung?

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Sagen wir mal so: Deinen Namen und eine E-Mail Adresse solltest du schon angeben. Mehr steht auf meiner privaten HP auch nicht.

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Hi,

lies Dir die Seite, die PWT verlinkt hat, mal genauer durch.

um den "Ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken" zu genügen, müsstest Du Deine Webseite idr. mit einem Passwortschutz versehen.

Sobald ein Dritter (z.B. Herr Meyer aus Poppendorf) ein berechtigtes Interesse an Deiner Identität haben könnte, (z.B. um Dich anzuzeigen, weil Du ihn beleidigt hast. Oder weil Du ein Foto auf Deiner Webseite anzeigst oder verlinkst, ohne die erforderlichen Rechte dafür zu besitzen.) musst Du ein Impressum haben.


Da rein gehören:

Dein vollständiger Name
Eine Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
Deine Emailadresse
Ein zweiter, unmittelbarer Kommunikationsweg (z.B. Telefonnummer, Faxnummer oder ein Kontaktformular.)
 

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Sobald ein Dritter (z.B. Herr Meyer aus Poppendorf) ein berechtigtes Interesse an Deiner Identität haben könnte, (z.B. um Dich anzuzeigen, weil Du ihn beleidigt hast.

dann erst recht kein Impressum !

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dann erst recht kein Impressum !

Du bist ja lustig.
Das Impressum dient der Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen der Webseite.
Wenn Du kein Impressum hast, könnte dies alleine eine Abmahnung rechtfertigen. Wenn man zudem noch Deine Identität ermitteln muss, könnte es sogar sein, dass Du die Ermittlungskosten zahlen musst.
...den "Ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken" zu genügen, müsstest Du Deine Webseite idr. mit einem Passwortschutz versehen.

Wie bescheuert ist das denn?
Für mich ist eine Website für "persönliche und familiäre Zwecke", solange sie nicht dem gewerblichem Zweck dient, keine Fansite ist (also auch Gildenseite) und ich kein Geld fürs erstellen bekomme...
Scheint der Gesetzgeber sich aber wieder schön kompliziert ausgedrückt zu haben...

Den Link von PWT habe ich mir ja schon angeschaut, aber dort wird ausdrücklich auf eine Neuregelung durch das europäische Gesetz hingewiesen und ich wollte nun wissen, was das sagt.

Ich find das nur bescheuert, dass man die private Adresse (und Telefonnummer, oder Faxnummer) sogar angeben muss, da jede Werbefirma, die mich gerne mit Werbung überschütten will, so ein leichtes hat an meine Daten zu kommen...
Ganz ehrlich: Wenn ich meinen vollen Namen angebe: ich stehe in jedem Telefonbuch, dass ich kenne, also warum muss ich dann noch meine Adresse und Telefonnummer angeben???
 

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Nun, Du könntest auch einfach in ein anderes Land auswandern, in dem es solche Pflichtangaben nicht gibt.
Nach meinem Kentnissstand ist das deutsche Gesetz da wirklich etwas hart im Vergleich zu anderen Ländern.

Aber hier ist es nun mal so, dass es immer eine Möglichkeit geben muss, den Verantwortlichen der Webseite zu kontaktieren, notfalls halt anzuklagen.

Mit "Privat" ist wohl eher sowas gemeint wie "nicht öffentlich"/"für einen geschlossenen Nutzerkreis"

Mir wäre nicht bewusst, dass sich die Werbefirmen Postadressen über das Internet suchen. Eher machen sie das mit Emailadressen. Hier kannst Du aber mit einem Javascript oder mit einem Bild die Emailadresse verschleiern, so dass die Crawler die Emailadressen nicht rausbekommen.


Nachtrag: Und wer Dich per Email oder Telefon zwecks Werbung kontaktiert, macht sich strafbar.

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Mit "Privat" ist wohl eher sowas gemeint wie "nicht öffentlich"/"für einen geschlossenen Nutzerkreis"

selten so einen Quatsch gehört.

Mach du dein Impressum, ich nicht.

Aus der Quelle
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. 
« Letzte Änderung: 10.11.10, 18:08:59 von AchimL »

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dann vergiss aber auch nicht folgende Passagen aus der selben Quelle:

 

Zitat
Webseiten werden hier nicht ausdrücklich angeführt. Diese richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar sind

 
Zitat
Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen.

 
Zitat
In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:

    *

      Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,
    *

      Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind (schon Schilderungen, die negative Erfahrungen mit Unternehmen berichten, könnten schädlich sein; diese könnten ggf. Interesse an der Identität haben, wenn sie gegen aus ihrer Sicht unberechtigter Kritik vorgehen wollen) 

Ok, das mit der Auffindbarkeit über Suchmaschinen trifft auf Deine Webseite nicht zu. (Auch wenn Du das möglicherweise nicht mal so beabsichtigst.)

Ich überlasse es Dir, wenn Du meinst, dass Du kein Impressum brauchst. Ich persönlich brauche eines, da ich meine Webseite gewerblich betreibe.

Für Meister Falke aber noch das folgende Zitat, wiederum aus der selben Quelle:

 
Zitat
Rechtsfolgen bei keinem oder unvollständigem Impressum

Überblick:

    *

      Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden (§ 16 II Nr. 1, III TMG).
    *

      Die nach § 3 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) anspruchsberechtigten Stellen (Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände) können einen Unterlassungsanspruch geltend machen, weil ein Verstoß gegen die Impressumspflicht eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift darstellt, die dem Schutz der Verbraucher dient.
    *

      Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Konkurrenten, wobei allerdings deren rechtliche Zulässigkeit fraglich sein kann, da ein Verstoß gegen § 5 TMG nicht zwingend gleichzeitig zur Wettbewerbswidrigkeit des eigenen Handelns führen muss (die Rechtsprechung ist in diesem Punkt sehr uneinheitlich!).   

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selten so einen Quatsch gehört.
calm down
Mach du dein Impressum, ich nicht.
mbgucky hat aber völlig recht.
das eigene rechtsempfinden mal aussen vor gelassen, bist definitiv auf der sicheren seite wenn eben ein impressum einbaust.

die gesetze sind... bah, und jeder der die mal gelesen hat wird sich an den kopf fassen.  aber ist eben so und damit muss man momentan leben.

rein theoretisch dürfest momentan nicht mal mehr einen counter einbauen, weil eben noch keiner weiss ob die ip nun zu den personenbezogenen daten gehört oder nicht. das wird widerum wieder ein total branchenfremder vollpfosten entscheiden. so isses nun mal.

ich persönlich empfinde es als unklug sich da auf fremder meinungen zu berufen oder auf seiten zu bauen die gesetzestexte für einen interpretieren. wenn irgend ein geldgieriger anwalt einen gefunden hat, wird der einen einfach anzeigen.
da hilfts keinem weiter wenn man sagt "aber der und der hat x gesagt"

oder wer hat jetzt ein rezept wonach ein staatsanwalt jetzt was, wie beurteilt? ein simpler blog, oder gar nur die beschreibung wie der urlaub in xy war, kann da dann relativ schnell zu redaktionellem inhalt werden und schon ist ein impressum wieder pflicht.
so wie mbgucky grad schon geschrieben hat...

private seite?
passwort geschützt okay, oder bau ein "ordentliches" impressum ein. alles andere ist grob fahrlässig udn da brauch auch keiner rumheulen wenn er dann von irgend so nem heini verklagt wird. kann man vermeiden, halt impressum... (auch wenns ** Netiquette! **ig anmuten mag)
anwälte kosten auch geld ;)
Nachtrag: Und wer Dich per Email oder Telefon zwecks Werbung kontaktiert, macht sich strafbar.

Toll, nur dumm, dass die das meistens nicht interessiert und es auch wenig bringt...

rein theoretisch dürfest momentan nicht mal mehr einen counter einbauen, weil eben noch keiner weiss ob die ip nun zu den personenbezogenen daten gehört oder nicht. das wird widerum wieder ein total branchenfremder vollpfosten entscheiden. so isses nun mal.

Immer wenn man auf eine Seite geht setzten sich PC und Server in verbindung, also wird schon dadurch die IP sichtbar. Nun die IP quasi "unsichbar" zu machen, würde schon in der Praxis niemals funkionieren. Das wäre dann fast so, als wenn du etwas bestellst, aber der Versender deine Adresse nicht haben darf. Totaler Humbuk...

Eine logischere Lösung fürs Impresseumproblem wäre, wenn mein Webspaceanbieter meine Daten hätte und man meine Seite bei ihm melden könnte... Dann hätte nicht jeder meine Daten und könnte die Seite trotzdem entfernen lassen.

Nun ja, werd ich mir wohl nen schönes Impresseum bauen müssen...

Zudem behaupte ich einfach mal, dass die meisten deutschen Counter sowieso nicht über die IPs laufen, sondern über Cookies. Die Counter ständen nämlich sonst vor dem Problem, da sich hier in Deutschland die IP dauernd wechselt, dass die Besucher mehrfach gezählt würden...

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Toll, nur dumm, dass die das meistens nicht interessiert und es auch wenig bringt...
Da ist was wahres dran. Besonders Anbieter für Durchblutungsfördernde blaue Pillen interessiert das recht wenig, wenn die ihre Emails verschicken. Die Sache mit dem Telefon, da ist ja jetzt was in der Mache. Das könnte richtig teuer werden.

Immer wenn man auf eine Seite geht setzten sich PC und Server in verbindung, also wird schon dadurch die IP sichtbar. Nun die IP quasi "unsichbar" zu machen, würde schon in der Praxis niemals funkionieren. Das wäre dann fast so, als wenn du etwas bestellst, aber der Versender deine Adresse nicht haben darf. Totaler Humbuk...
Die IP ist nicht nur sichtbar. Sie wird tatsächlich im Serverlog gespeichert. Aber ich kann Dich beruhigen: Die IP zählt NICHT zu den personenbezogenen Daten, da sie eben nie einer Person zugeordnet werden kann. Erst recht nicht, wenn mehrere Personen in einem Haushalt wohnen.


Eine logischere Lösung fürs Impresseumproblem wäre, wenn mein Webspaceanbieter meine Daten hätte und man meine Seite bei ihm melden könnte... Dann hätte nicht jeder meine Daten und könnte die Seite trotzdem entfernen lassen.

Nun ja, werd ich mir wohl nen schönes Impresseum bauen müssen...

Diese Lösung hätte aber den Nachteil, dass sich der Geschädigte immer an Deinen Hoster wendet und der Hoster immer gleich die ganze Seite sperrt. Du glaubst doch nicht im Ernst dass der sich die Mühe macht, den Rechtsverstoß zu entfernen.

Zudem behaupte ich einfach mal, dass die meisten deutschen Counter sowieso nicht über die IPs laufen, sondern über Cookies. Die Counter ständen nämlich sonst vor dem Problem, da sich hier in Deutschland die IP dauernd wechselt, dass die Besucher mehrfach gezählt würden...

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die IP ändert sich ein Mal alle 24 Stunden (meisstens). Dies geschieht idr. nachts bzw. beim ersten Einloggen am nächsten Tag. Das Speichern der IP dient nur dem Zweck, Besucher nicht doppelt zu zählen, falls sie sich tatsächlich auf der Seite umschauen (und der Counter dadurch immer wieder aufgerufen wird). Diesen Zweck erfüllt das Speichern der IP allemal, wohingegen es bei Cookies das Problem gibt, dass die nicht jeder akzeptiert und dadurch falsch gezählt wird.
Die Sache mit dem Telefon, da ist ja jetzt was in der Mache. Das könnte richtig teuer werden.

Die müssten es dann theoretisch illegalisieren mit unterdrückter Rufnummer anzurufen...

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die IP ändert sich ein Mal alle 24 Stunden (meisstens). Dies geschieht idr. nachts bzw. beim ersten Einloggen am nächsten Tag. Das Speichern der IP dient nur dem Zweck, Besucher nicht doppelt zu zählen, falls sie sich tatsächlich auf der Seite umschauen (und der Counter dadurch immer wieder aufgerufen wird). Diesen Zweck erfüllt das Speichern der IP allemal, wohingegen es bei Cookies das Problem gibt, dass die nicht jeder akzeptiert und dadurch falsch gezählt wird.

So kannst du Besucher pro Tag zählen, aber für einen allgemeinen, nicht zeitbegrenzten Besucherzähler ist das auch keine Lösung...

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Die müssten es dann theoretisch illegalisieren mit unterdrückter Rufnummer anzurufen...

Ja und? Ist es doch schon. Zumindest für Werbeanrufe.

So kannst du Besucher pro Tag zählen, aber für einen allgemeinen, nicht zeitbegrenzten Besucherzähler ist das auch keine Lösung...

Einen allgemeinen, nicht zeitbegrenzten Besucherzähler gibt es nicht.

Hallo, wie schaut das ganze denn aus, wenn es sich nicht um private HP sondern z.B. um einen Online Shop handelt. Reichen dann die Angaben wie vorher schon beschrieben???
Gibt es da noch unterschiede - auch wenn man nur ein Kleingewerbe angemeldet hat?

 

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Hi,

auch für Dich gilt der Link von PWT.

Du musst Deinen Firmennamen mit Adresse veröffentlichen und - sofern nicht identisch - vollen Namen und ladungsfähige Adresse einer verantwortlichen, natürlichen Person.

Wenn Du eine Umsatzsteuer-ID hast, musst Du diese ebenfalls angeben (Die normale Steuernummer gehört hingegen NICHT ins Impressum).

Ebenso gehört z.B. der Eintrag ins Handelsregister ins Impressum und natürlich die Emailadresse und ein weiterer schneller Kommunikationsweg.

Um sicher zu gehen, dass nicht noch was fehlt, würde ich an Deiner Stelle den Link von PWT noch mal genau durchlesen.

Danke,
sorry, aber was meinst du mit deinem Link??? bin ich zu blöd, dass zu verstehen? :-\

..... ja bin ich!!!! :-[ schon gut, habs kapiert!!!

 


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