Impresseumspflicht auf privaten Homepages
Hallo,
Was muss man angeben?
Vorname?
Nachname?
E-mail Adresse?
PLZ und Wohnort?
Straße mit Hausnummer?
Meister Falke
Meister Falke Gast |
Meister Falke Gast |
Impresseumspflicht auf privaten Homepages
Hallo,
Was muss man angeben?
Vorname?
Nachname?
E-mail Adresse?
PLZ und Wohnort?
Straße mit Hausnummer?
Meister Falke
Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hi,
lies Dir die Seite, die PWT verlinkt hat, mal genauer durch.
um den "Ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken" zu genügen, müsstest Du Deine Webseite idr. mit einem Passwortschutz versehen.
Sobald ein Dritter (z.B. Herr Meyer aus Poppendorf) ein berechtigtes Interesse an Deiner Identität haben könnte, (z.B. um Dich anzuzeigen, weil Du ihn beleidigt hast. Oder weil Du ein Foto auf Deiner Webseite anzeigst oder verlinkst, ohne die erforderlichen Rechte dafür zu besitzen.) musst Du ein Impressum haben.
Da rein gehören:
Dein vollständiger Name
Eine Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
Deine Emailadresse
Ein zweiter, unmittelbarer Kommunikationsweg (z.B. Telefonnummer, Faxnummer oder ein Kontaktformular.)
AchimL (49.198) Special-Member 1051x Beste Antwort 2113x "Danke"
| Re: Impresseumspflicht auf privaten Homepages |
Sobald ein Dritter (z.B. Herr Meyer aus Poppendorf) ein berechtigtes Interesse an Deiner Identität haben könnte, (z.B. um Dich anzuzeigen, weil Du ihn beleidigt hast.
dann erst recht kein Impressum !
...den "Ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken" zu genügen, müsstest Du Deine Webseite idr. mit einem Passwortschutz versehen.
Nun, Du könntest auch einfach in ein anderes Land auswandern, in dem es solche Pflichtangaben nicht gibt.
Nach meinem Kentnissstand ist das deutsche Gesetz da wirklich etwas hart im Vergleich zu anderen Ländern.
Aber hier ist es nun mal so, dass es immer eine Möglichkeit geben muss, den Verantwortlichen der Webseite zu kontaktieren, notfalls halt anzuklagen.
Mit "Privat" ist wohl eher sowas gemeint wie "nicht öffentlich"/"für einen geschlossenen Nutzerkreis"
Mir wäre nicht bewusst, dass sich die Werbefirmen Postadressen über das Internet suchen. Eher machen sie das mit Emailadressen. Hier kannst Du aber mit einem Javascript oder mit einem Bild die Emailadresse verschleiern, so dass die Crawler die Emailadressen nicht rausbekommen.
Nachtrag: Und wer Dich per Email oder Telefon zwecks Werbung kontaktiert, macht sich strafbar.
AchimL (49.198) Special-Member 1051x Beste Antwort 2113x "Danke"
| Re: Impresseumspflicht auf privaten Homepages |
Mit "Privat" ist wohl eher sowas gemeint wie "nicht öffentlich"/"für einen geschlossenen Nutzerkreis"
dann vergiss aber auch nicht folgende Passagen aus der selben Quelle:
Webseiten werden hier nicht ausdrücklich angeführt. Diese richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar sind
Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen.
In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:
*
Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,
*
Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind (schon Schilderungen, die negative Erfahrungen mit Unternehmen berichten, könnten schädlich sein; diese könnten ggf. Interesse an der Identität haben, wenn sie gegen aus ihrer Sicht unberechtigter Kritik vorgehen wollen)
Rechtsfolgen bei keinem oder unvollständigem Impressum
Überblick:
*
Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden (§ 16 II Nr. 1, III TMG).
*
Die nach § 3 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) anspruchsberechtigten Stellen (Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände) können einen Unterlassungsanspruch geltend machen, weil ein Verstoß gegen die Impressumspflicht eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift darstellt, die dem Schutz der Verbraucher dient.
*
Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Konkurrenten, wobei allerdings deren rechtliche Zulässigkeit fraglich sein kann, da ein Verstoß gegen § 5 TMG nicht zwingend gleichzeitig zur Wettbewerbswidrigkeit des eigenen Handelns führen muss (die Rechtsprechung ist in diesem Punkt sehr uneinheitlich!).
selten so einen Quatsch gehört.calm down
Mach du dein Impressum, ich nicht.mbgucky hat aber völlig recht.
Nachtrag: Und wer Dich per Email oder Telefon zwecks Werbung kontaktiert, macht sich strafbar.
rein theoretisch dürfest momentan nicht mal mehr einen counter einbauen, weil eben noch keiner weiss ob die ip nun zu den personenbezogenen daten gehört oder nicht. das wird widerum wieder ein total branchenfremder vollpfosten entscheiden. so isses nun mal.
Zudem behaupte ich einfach mal, dass die meisten deutschen Counter sowieso nicht über die IPs laufen, sondern über Cookies. Die Counter ständen nämlich sonst vor dem Problem, da sich hier in Deutschland die IP dauernd wechselt, dass die Besucher mehrfach gezählt würden...
Toll, nur dumm, dass die das meistens nicht interessiert und es auch wenig bringt...Da ist was wahres dran. Besonders Anbieter für Durchblutungsfördernde blaue Pillen interessiert das recht wenig, wenn die ihre Emails verschicken. Die Sache mit dem Telefon, da ist ja jetzt was in der Mache. Das könnte richtig teuer werden.
Immer wenn man auf eine Seite geht setzten sich PC und Server in verbindung, also wird schon dadurch die IP sichtbar. Nun die IP quasi "unsichbar" zu machen, würde schon in der Praxis niemals funkionieren. Das wäre dann fast so, als wenn du etwas bestellst, aber der Versender deine Adresse nicht haben darf. Totaler Humbuk...Die IP ist nicht nur sichtbar. Sie wird tatsächlich im Serverlog gespeichert. Aber ich kann Dich beruhigen: Die IP zählt NICHT zu den personenbezogenen Daten, da sie eben nie einer Person zugeordnet werden kann. Erst recht nicht, wenn mehrere Personen in einem Haushalt wohnen.
Eine logischere Lösung fürs Impresseumproblem wäre, wenn mein Webspaceanbieter meine Daten hätte und man meine Seite bei ihm melden könnte... Dann hätte nicht jeder meine Daten und könnte die Seite trotzdem entfernen lassen.
Nun ja, werd ich mir wohl nen schönes Impresseum bauen müssen...
Zudem behaupte ich einfach mal, dass die meisten deutschen Counter sowieso nicht über die IPs laufen, sondern über Cookies. Die Counter ständen nämlich sonst vor dem Problem, da sich hier in Deutschland die IP dauernd wechselt, dass die Besucher mehrfach gezählt würden...
Die Sache mit dem Telefon, da ist ja jetzt was in der Mache. Das könnte richtig teuer werden.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die IP ändert sich ein Mal alle 24 Stunden (meisstens). Dies geschieht idr. nachts bzw. beim ersten Einloggen am nächsten Tag. Das Speichern der IP dient nur dem Zweck, Besucher nicht doppelt zu zählen, falls sie sich tatsächlich auf der Seite umschauen (und der Counter dadurch immer wieder aufgerufen wird). Diesen Zweck erfüllt das Speichern der IP allemal, wohingegen es bei Cookies das Problem gibt, dass die nicht jeder akzeptiert und dadurch falsch gezählt wird.
Die müssten es dann theoretisch illegalisieren mit unterdrückter Rufnummer anzurufen...
So kannst du Besucher pro Tag zählen, aber für einen allgemeinen, nicht zeitbegrenzten Besucherzähler ist das auch keine Lösung...
Hallo, wie schaut das ganze denn aus, wenn es sich nicht um private HP sondern z.B. um einen Online Shop handelt. Reichen dann die Angaben wie vorher schon beschrieben???
Gibt es da noch unterschiede - auch wenn man nur ein Kleingewerbe angemeldet hat?
Hi,
auch für Dich gilt der Link von PWT.
Du musst Deinen Firmennamen mit Adresse veröffentlichen und - sofern nicht identisch - vollen Namen und ladungsfähige Adresse einer verantwortlichen, natürlichen Person.
Wenn Du eine Umsatzsteuer-ID hast, musst Du diese ebenfalls angeben (Die normale Steuernummer gehört hingegen NICHT ins Impressum).
Ebenso gehört z.B. der Eintrag ins Handelsregister ins Impressum und natürlich die Emailadresse und ein weiterer schneller Kommunikationsweg.
Um sicher zu gehen, dass nicht noch was fehlt, würde ich an Deiner Stelle den Link von PWT noch mal genau durchlesen.
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