Jung's , erstehe ja ,dass ihr sauer seid , wenn jemand euch auf eien Gravierenden Fehler hinweist . Ihr nehmt wahrscheinlich ja auch keinen Rat eurer Eltern an . TROTZDEM :
Donnerstag, 02.12.2004 - 16:40:30
Abhandlung zum Thema WLANs und Strafrecht:
Auszug:
3. Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB
Nach § 265a StGB macht sich strafbar, wer die Leistung eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Im Falle der Nutzung eines fremden WLANs fehlt es bereits an dessen Bestimmung, öffentlichen Zwecken zu dienen, denn Netze für geschlossene Benutzergruppen fallen nicht unter § 265a StGB[34]. Bei zusätzlich WEP-geschützten Netzen ist dies besonders augenfällig, denn jedenfalls durch die Verschlüsselung macht der Berechtigte deutlich, dass er seine Infrastruktur nicht für die Nutzung durch Jedermann vorgesehen hat. Aber auch bei unverschlüsselten Netzen fehlt die genannte Zweckbestimmung. Hinzu kommt in beiden Fällen, dass die Vorschrift - ebenso wie § 263 StGB - das Vermögen schützt und insoweit Auffangtatbestand zum Betrug ist[35]. Der Normzweck ist daher nicht berührt, wenn der Inhaber des Netzes gar keine Abrechnung vorgesehen hat, sondern im Gegenteil fremde Nutzung gerade nicht - insbesondere nicht gegen Entgelt - zulassen wollte. Eine Strafbarkeit nach § 265a StGB kommt daher nicht in Betracht[36].
Quelle: hrr-strafrecht.de
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Unsicherheit bei WLAN - Plötzlich hatte er einen Porsche gekauft:
Hagen (frn) - Da staunte ein 39 jähriger Hagener nicht schlecht. Er bekam eine Email von einem großen Internet-Auktionshaus. Darin beglückwünschte man ihn zum Kauf eines neuwertigen Porsche zum Preis von 50.000 EUR. Soweit - so gut. Er hatte jedoch gar kein Auto gekauft! Was war geschehen? Der Betroffene hat in seinem Betrieb seit einiger Zeit ein Computer- Funknetzwerk (Wireless Lan) installiert. Nun musste er feststellen, dass die Funkwellen doch sehr viel weiter als bis zu seiner Grundstücksgrenze reichen. Ein bislang Unbekannter hatte sich, so ergaben die Ermittlungen, mit seinem Laptop in die Nähe dieser Funkstation begeben und sich beim Geschädigten eingeloggt. Er wählte den Sportwagen aus und "kaufte" ihn. Danach verschwand der "Käufer".
Der Verkäufer erwies sich glücklicherweise als fairer Geschäftspartner. Er zeigte Verständnis für unser Hagener Opfer und erklärte sich bereit, keinerlei Forderungen zu stellen. Das Auktionshaus wird auf seine Gebühren verzichten. Die Ermittlungen laufen.
In diesem Zusammenhang appelliert die Hagener Polizei eindringlich an diejenigen, die ebenfalls ein solches drahtloses Funknetzwerk betreiben. Verschlüsseln Sie Ihr System. Erst dann ist es sicher. Lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung oder fragen Sie den Hersteller. Sonst sind Sie vielleicht der Nächste, für den ein Auto gekauft wird.
Nehmt bitte wenigstens die Fakten zur Kenntnis , über mich schimpfen könnt ihr ja ruhig weiterhin . Wie war das noch mit dem Boten und der schlechten Nachricht .....?
Wechsel übrigens nach ca 1 Std meine IP , und als Mail kann man hier eingeben , was man will sofern man nicht einlogt....