Hallo Leute,
wer weiß ob es möglich ist etwas ohne Kassenbeleg Umzugtauschen. Soll wohl im BGB § 437 stehen.
Diese Frage ist für einen gut Freund, wer weiß hier etwas.
Danke schon mal im voraus!
Luci Lu
Luci Lu (196) 1x Beste Antwort 1x "Danke"
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Hallo Leute,
wer weiß ob es möglich ist etwas ohne Kassenbeleg Umzugtauschen. Soll wohl im BGB § 437 stehen.
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Danke schon mal im voraus!
Luci Lu
Dr.Nope (55.017) Global Moderator 1279x Beste Antwort 2645x "Danke"
| Re: Sonstiges: Umtausch ohne Kassenbeleg |
Der Kassenbon ist nur eine Beweiserleichterung für den Käufer, die belegt, dass er die fragliche Ware an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Preis in gerade diesem Geschäft gekauft hat. Der Beweis kann aber auch anders geführt werden, zum Beispiel durch Zeugen, Vorlage einer Abbuchungsbestätigung bei Zahlung mit EC-Karte usw.
Nur beim Kulanzumtausch kann der Verkäufer verlangen, dass ein Bon vorgelegt wird und anderenfalls die Rücknahme verweigern.
die meisten geschäfte haben registrierkassen und können es so nachfolziehen. (wenn es vor 1 2 tagen war). einfach nachfragen
ein zeuge der beim kauf dabei war kann auch schon genügen.
ich lass mich da nicht von nem ollen verkäufer abspeisen, sonder geh zum geschäftsführer.
der hat bis jetzt fast immer eingewilligt und wenn ich nur nen warengutschein erhalten habe. denn kann man auch zu geld machen.
stellst dich an die kasse oder vor den laden und bietest ihn unter wert an. alles schon gemacht
Du kannst ohne Belg alles zurück geben da es für jeden Artikel eine Artikelnummer gibt.Und somit ist es ein Beweis das dieser Artikel dort und da gekauft wurde.Der Verkäufer ist bloß jedesmal zu Faul diese Nummer zu suchen ,das ist alles.Also sich niemals einschüchtern lassen.
Ich glaube , ihr verwechselt da was ... es gibt KEIN Umtauschrecht !!
Nur ein Rückgaberecht bei fehlerhafter Ware .
Umtausch ist reine Kulanz des Händlers , es sei denn , es wurde vorher verabredet .
Dies ist KEINE Rechtsberatung , nur mein Wissensstand !
@ HCK
das kann auch keine sein das wort umtausch gibt es in der rechtssprechung (kaufmännisch) nicht.
dort heist es
mängelfreie ersatzlieferung
geld zurück = wandelung = auflösung des kauffertrages
so musst du dem geschäftsführer kommen, der macht erst mal grosse augen und wird immer kleiner.
Hi,
ich bin der Freund Es handelt sich um einen Subwoofer, der brummt wie verrückt. Da hat das Netzteil wascheinlich einen knall.
Also erstmal heißt das "Umtauschen" in der Rechtssprache "Nacherfüllung"
Ich glaube , ihr verwechselt da was ... es gibt KEIN Umtauschrecht !!Natürlich gibt es dieses Umtauschrecht. Solange man einen Beweis dafür hat, das man es genau in dem Laden gekauft hat. (Kontoauszug, Datum und Uhrzeit, Zeugen...)
Nur ein Rückgaberecht bei fehlerhafter Ware .
wer weiß ob es möglich ist etwas ohne Kassenbeleg Umzugtauschen.Ja.
Es gibt aber kein Rückgaberecht
War reine Kulanzstimmt ebenso nicht. es konnte bewiesen werden, das der artikel in dem laden gekauft wurde.
Dr.Nope (55.017) Global Moderator 1279x Beste Antwort 2645x "Danke"
| Re: Sonstiges: Umtausch ohne Kassenbeleg |
Frage wae:
wer weiß ob es möglich ist etwas ohne Kassenbeleg Umzugtauschen.....
Reklamation oder Wandlung ist etwas anderes , und da von "Umtauschrecht" geschrieben wurde ... das gibt es eben nicht , meine ich .
Auch bei Fehlern in der Sache ist dem Verkäufer eine 3-malige Nachbesseung / Reparatur zuzugestehen ... habs am eigenen Leib erfahren , ein Motorrad war ca 1,5 Jahre nicht zu nutzen
und da von "Umtauschrecht" geschrieben wurde ... das gibt es eben nicht , meine ich .Ja meinst du... Dann lade dir die pdf vom BGB (Bürgerliches Gestetzbuch) runter und les dir §437 und ie folgenden durch!
LIES RICHTIG , ich habe nicht von Mängeln gesprochen , sondern z.B. bei Nichtgefallen , was ja KEIN Mangel an sich ist ....
http://www.google.de/search?q=%C2%A7437+bgb&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
SORRY ICH KANN JA KEINE GEDANKEN LESEN!!!
Deine Formulierung habe ich anders verstanden wie du es gemeint hast.
Es gibt nämlich kein Rückgaberecht. Der Verkäufer entscheidet ob er die Ware zurücknimmt und das Geld auszahlt oder nicht. Auch bei defekter Ware bleibt das dem Verkäufer überlassen.
Umtauschen darf man es wohl, aber nur im falle eines Defektes!!! Nicht weil einem plötzlich die Farbe nicht mehr gefällt Und auch nicht wenn die "Nacherfüllung" mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist!
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