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Sonstiges: Umtausch ohne Kassenbeleg

Hallo Leute,

wer weiß ob es möglich ist etwas ohne Kassenbeleg Umzugtauschen. Soll wohl im BGB § 437 stehen.
Diese Frage ist für einen gut Freund, wer weiß hier etwas.

Danke schon mal im voraus!

Luci Lu


Antworten zu Sonstiges: Umtausch ohne Kassenbeleg:

Der 437 sagt nur, dass es grundsätzlich möglich ist. Aber wie will er ohne Beleg nachweisen, es überhaupt dort gekauft zu haben. Das ist was anderes. Nur wenn sich die Verkäuferin z.B. an ihn erinnert oder sowas weils vorgestern war. Aber sonst: Kulanz könnte man drauf hoffen. Umtausch auch nur, wegen Mängel und nach Nachbesserungsversuchen. Ansonsten Geld-zurück auch nur auf Kulanz. Umtausch gegen Beleg sonst i.d.R. kein Problem (Austausch gegen anderen Artikel). 
Zitat
Der Kassenbon ist nur eine Beweiserleichterung für den Käufer, die belegt, dass er die fragliche Ware an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Preis in gerade diesem Geschäft gekauft hat. Der Beweis kann aber auch anders geführt werden, zum Beispiel durch Zeugen, Vorlage einer Abbuchungsbestätigung bei Zahlung mit EC-Karte usw.

Nur beim Kulanzumtausch kann der Verkäufer verlangen, dass ein Bon vorgelegt wird und anderenfalls die Rücknahme verweigern.

Verbraucherrecht

die meisten geschäfte haben registrierkassen und können es so nachfolziehen. (wenn es vor 1 2 tagen war). einfach nachfragen
ein zeuge der beim kauf dabei war kann auch schon genügen.
ich lass mich da nicht von nem ollen verkäufer abspeisen, sonder geh zum geschäftsführer.
der hat bis jetzt fast immer eingewilligt und wenn ich nur nen warengutschein erhalten habe. denn kann man auch zu geld machen.
stellst dich an die kasse oder vor den laden und bietest ihn unter wert an.  :o alles schon gemacht  8)

Du kannst ohne Belg alles zurück geben da es für jeden Artikel eine Artikelnummer gibt.Und somit ist es ein Beweis das dieser Artikel dort und da gekauft wurde.Der Verkäufer ist bloß jedesmal zu Faul diese Nummer zu suchen ,das ist alles.Also sich niemals einschüchtern lassen. 

Ich glaube , ihr verwechselt da was ... es gibt KEIN  Umtauschrecht !!
Nur ein Rückgaberecht bei fehlerhafter Ware .
Umtausch ist reine Kulanz des Händlers , es sei denn , es wurde vorher verabredet .
 Dies ist KEINE Rechtsberatung , nur mein Wissensstand !

@ HCK
das kann auch keine sein das wort umtausch gibt es in der rechtssprechung (kaufmännisch) nicht.
dort heist es
mängelfreie ersatzlieferung
geld zurück = wandelung = auflösung des kauffertrages

so musst du dem geschäftsführer kommen, der macht erst mal grosse augen und wird immer kleiner.

« Letzte Änderung: 10.09.07, 19:57:15 von zzz »

Hi,
ich bin der Freund ;D Es handelt sich um einen Subwoofer, der brummt wie verrückt. Da hat das Netzteil wascheinlich einen knall.
Also erstmal heißt das "Umtauschen" in der Rechtssprache "Nacherfüllung"

Zitat
Ich glaube , ihr verwechselt da was ... es gibt KEIN  Umtauschrecht !!
Nur ein Rückgaberecht bei fehlerhafter Ware .
Natürlich gibt es dieses Umtauschrecht. Solange man einen Beweis dafür hat, das man es genau in dem Laden gekauft hat. (Kontoauszug, Datum und Uhrzeit, Zeugen...)
Es gibt aber kein Rückgaberecht. Ob der Verkäufer die Defekte ware zurück nimmt und den Preis erstattet ist seine Entscheidung.

Ich habe das Geld in meinem Fall wiederbekommen. Ich hatte Datum und Uhrzeit. Daraufhin hat die Verkäuferin im PC nachgeschaut und hat mir dann einen Erstatzbeleg ausgestellt. An der Kasse abgegeben und fertig.
Da hat der Verkäufer entschieden das er mir das Geld zurückgibt. Hätte er nich machen müssen. Ich hatte Glück.

Viel Glück noch bei euren Reklamationen ;D
wer weiß ob es möglich ist etwas ohne Kassenbeleg Umzugtauschen.
Ja.
Hab ich ganz frech mal gemacht mit einem Kunstkalender (Geschenk), der mir überhaupt nicht gefiel und wo ich auch nicht wußte, wo der gekauft war. ;)

Bin in den größten Bücherladen jener Stadt, habe eine Geschichte erzählt, mit Schlußformel
 "Leider ist der Beleg jetzt unauffindbar"

 und konnte mir dann für den selben Preis "was Anderes" (= Kalender von anderem Künstler zum selben Preis) aussuchen.
( Warenumtausch )

 War reine Kulanz - :-*
 wichtig:
 freundlich
sein Anliegen vortragen und  entgegenkommend sein. :)

Das hilft fast immer. ():-)
   
« Letzte Änderung: 11.09.07, 19:35:41 von Seepony »
Zitat
Es gibt aber kein Rückgaberecht

das stimmt nicht.
du hast das recht vom kaufvertrag zurückzutreten = wandlung der verkäufer kann auch seine rechte in anspruch nehmen z.B. ersatzlieferung oder nachbesserung.

Zitat
War reine Kulanz
stimmt ebenso nicht. es konnte bewiesen werden, das der artikel in dem laden gekauft wurde.
Das Recht auf Wandlung hast du nur, wenn Mängel auftreten Ansonsten Kulanz. Wird auch ständig in den Verbrauchersendungen gesagt, die Kulanz ist allerdings heutzutage üblich wenn der Gegenstand ungebraucht ist.

http://www.pcwelt.de/start/gaming_fun/archiv/14782/
 

ok
hätte mich etwas genauer ausdrücken sollen dachte nur es wäre hiermit klar

Zitat
ersatzlieferung oder nachbesserung.

und es handelte sich ja um einen subwoover der brummte. 
Achso auf den Fall bezogen, stimmt :-)

Frage wae:
wer weiß ob es möglich ist etwas ohne Kassenbeleg Umzugtauschen.....

Reklamation oder Wandlung ist etwas anderes , und da von "Umtauschrecht" geschrieben wurde ... das gibt es eben nicht , meine ich .

Auch bei Fehlern in der Sache ist dem Verkäufer eine 3-malige Nachbesseung / Reparatur zuzugestehen ... habs am eigenen Leib erfahren , ein Motorrad war ca 1,5 Jahre nicht zu nutzen   >:( 

Zitat
und da von "Umtauschrecht" geschrieben wurde ... das gibt es eben nicht , meine ich .
Ja meinst du... Dann lade dir die pdf vom BGB (Bürgerliches Gestetzbuch) runter und les dir §437 und ie folgenden durch!

LIES RICHTIG , ich habe nicht von Mängeln gesprochen , sondern z.B. bei Nichtgefallen , was ja KEIN Mangel an sich ist ....
http://www.google.de/search?q=%C2%A7437+bgb&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a 

SORRY ICH KANN JA KEINE GEDANKEN LESEN!!!
Deine Formulierung habe ich anders verstanden wie du es gemeint hast.
Es gibt nämlich kein Rückgaberecht. Der Verkäufer entscheidet ob er die Ware zurücknimmt und das Geld auszahlt oder nicht. Auch bei defekter Ware bleibt das dem Verkäufer überlassen.
Umtauschen darf man es wohl, aber nur im falle eines Defektes!!! Nicht weil einem plötzlich die Farbe nicht mehr gefällt ::) Und auch nicht wenn die "Nacherfüllung" mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist!


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