Vorsicht: Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ ist ein Abzock-Trick
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02.10.2018, 13:18 Uhr (3344x gelesen)
Die „Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ“ aus Oranienburg versucht per Fax, mit einer Rückantwort und Angaben zu dem Betrieb Geld zu verdienen: Die Antwort kann laut kleingedrucktem Preisregister 498,- EUR pro Jahr kosten.
Absender ist die „Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ“ aus der Lehnitzstrasse in Oranienburg, das Fax sieht auf den ersten Blick recht offiziell aus und nutzt als Thema die Ende Mai in Kraft getretene Datenschutz-Grundsatzverordnung DSGVO. Der Fax-Empfänger soll die Angaben zum Unternehmen prüfen und den Rücksendeschein bis zum 09. Oktober gebührenfrei ausgefüllt an die „EU-weite zentrale Fax-Stelle“ unter der Nummer 00800 / 77000777 zu faxen.
Das Formular enthält außerdem den Hinweis, dass „nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten die Einhaltung der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen gewährleisten“. Und „für die rechtssichere Ausgestaltung des Datenschutzes in ihrem Unternehmen gemäß den Vorgaben der DS-GVO“ solle man die Daten zum Basisschutz prüfen und „diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung“ zurücksenden. Dabei schließt man aber, wie weiter unten steht, automatisch eine Aufnahme in ein Verzeichnis für 498,- EUR jährlich ab.
Der Text des Faxes (Auszug):
Eilige Fax-Mitteilung
Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVOSehr geehrte Damen und Herren,
um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum 09. Oktober 2019 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle: 00800 / 77 000 777 zu senden.
Oder per Post an:
DAZ
Zentrale Postverteilstelle
Leibnitzstrasse 11
16515 Oranienburg
Rechtlicher Hinweis: Um die rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, 02.10.2018 zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per FAX.
Die zweite Seite des Faxes enthält ein Formular mit grundlegenden Angaben zu dem Betrieb, an den das Fax gesendet wurde – zum Beispiel Name, Betriebsform, Telefon- und Fax-Nummer (Foto oben). Der Empfänger soll selbstständig noch folgende Daten ergänzen: „Branche“, „E-Mail“, „Internet“ sowie Auskünfte zur Anzahl der Beschäftigen und ob es sich um die Hauptniederlassung oder eine Zweigniederlassung handelt.
Zusätzlich enthält das Formular noch diesen Text:
Datenschutzauskunft-Zentrale
Datenschutzangebot zur Wahrung Ihrer PflichtenSehr geehrte Damen und Herren,
nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten gewährleisten die Einhaltung der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen. Für die rechtssichere Ausgestaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen, gemäß den Vorgaben der DS-GVO, prüfen Sie bitte die Daten zum Basisschutz und senden diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung bis zum 09. Oktober zurück.
Ein weiterer Absatz enthält Hinweise auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundsatzverordnung und dass das Unternehmen gewissen Grundanforderungen zu erfüllen habe, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Außerdem wird weiter unten im Text darauf hingewiesen, dass die Person oder das Unternehmen das „Leistungspaket Datenschutz“ erwirbt, dass Informationsmaterial und ausgefüllte Muster sowie Formulare beinhalte – allerdings für drei Jahre zu einem jährlichen Preis von 498,- EUR zuzüglich Umsatzsteuer.
Obwohl die Preise des Angebotes in dem Text genannt sind und darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein „Behörden- und kammerunabhängiges Angebot“ handele, zielt die behördlich wirkende Aufmachung des Schreibens eher darauf ab, schnelle Rückantworten zu erhalten von Personen, die nicht den kompletten, kleingedruckten Text gelesen haben: Wer ein solches Fax bekommen hat, sollte darauf nicht reagieren oder den Vertrag direkt wieder, spätestens zum Ende der 3-jährigen Vertragslaufzeit, kündigen.
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