Neuer WhatsApp Kettenbrief: Vorsicht vor bewegten Emojis!
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12.09.2018, 16:23 Uhr (3626x gelesen)
Kraaasss! es gibt jetzt Emojis, die sich bewegen!
Schalte jetzt die neuen beweglichen Emojis frei!
Wer diese Nachricht bekommt, sollte sie direkt löschen und den Absender warnen, dass er auf eine Spam-Seite hereingefallen ist, die ihm im schlimmsten Fall Apps und teure Abos eingebracht hat – auf keinen Fall sollte man auf den Link klicken oder den Anweisungen auf der verlinkten Seite nachkommen: Ansonsten läuft man Gefahr, selber versehentlich ungewollte Apps installiert zu bekommen oder unbemerkt ein Abo abzuschließen.
Um die angeblich neuen „Emojis, die sich bewegen“ zu erhalten, soll man die Nachricht erst an 13 Freunde oder alternativ an drei Gruppen weiterleiten, damit die Chance größer wird, dass jemand auf den WhatsApp Kettenbrief hereinfällt – anschließend soll man auf eine als Text-Kasten getarnte Anzeige klicken, die zu anderen unseriösen Seiten weiterleitet.
Bewegte Emojis bekommt man aber nicht: Diese gibt es gar nicht, auch nicht für WhatsApp. Wer bewegte Emojis verschicken will, muss das mit einer GIF Nachricht statt einem Smiley machen: Da kann man sich dann auch animierte Bildchen aussuchen, die man per WhatsApp verschickt – eine zusätzliche App muss man dafür nicht installieren und auch keine Nachrichten an verschiedene Freunde weiterleiten.
Solche Kettenbriefe sind aber nicht neu, bereits 2016 versuchten Kriminelle, mit dem angeblichen „WhatsApp Gold“ gefährliche Malware zu verbreiten. Den Versuch, mit animierten WhatsApp-Smileys ein Abo abzuschließen, gibt es ebenfalls seit zwei Jahren.
Link angeklickt: Was tun?
Wer auf den WhatsApp Kettenbrief hereingefallen ist, sollte seine installierten Apps prüfen und gegebenenfalls unbekannte, neue Programme löschen. Hat man versehentlich ein Abo mit dem Klick abgeschlossen, bemerkt man das erst mit der nächsten Mobilfunk-Rechnung: Per „WAP Billing“ wird der Betrag direkt von dem Telefon-Anbieter mit abgebucht.
Hier hilft nur das Widersprechen bei der Telefongesellschaft und das Kündigen des eventuell abgeschlossenen Abos direkt bei dem Anbieter, der auf der Telefonrechnung genannt ist. Als Schutz vor zukünftigen Abo-Fallen per WAP Billing kann man bei dem Mobilfunk-Anbieter zusätzlich eine Sperre für Abbuchungen von Drittanbietern einrichten lassen.
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