Neu: Bestimmte Freunde sollen Facebook-Profil nach Tod verwalten dürfen
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03.08.2015, 11:37 Uhr (3593x gelesen)
Facebook hat jetzt auch in Deutschland eine neue Funktion eingeführt, mit der das Facebook Profil nach dem Tod von ausgewählten Freunden gepflegt werden kann. Jeder Nutzer kann zu Lebzeiten einen „Erben“ als Nachlasskontakt bestimmen, der sich nach dem Tod um das Profil kümmert. Dieser „Nachlass-Verwalter“ hat dabei keinen Zugriff auf die privaten Nachrichten, kann aber einen Text veröffentlichen (allerdings nur in eigenem Namen!) oder auf neue Freundschaftsanfragen antworten.
Den „Nachlasskontakt“ kann man in den Facebook-Einstellungen verwalten: Unter dem Punkt „Sicherheit“ findet sich rechts unten der neue Punkt „Nachlasskontakt“ mit dem folgenden Text: „Wähle ein Familienmitglied oder einen engen Freund bzw. eine enge Freundin als Nachlasskontakt aus. Diese Person kümmert sich dann um dein Konto, wenn dir etwas zustoßen sollte.“
Klickt man auf diese Option, lässt sich der Name eines Freundes oder Familienangehörigen angeben, der den eigenen Facebook Account steuern darf, wenn man verstorben ist. Alternativ kann man hier direkt angeben, dass Facebook das Profil nach dem eigenen Tod löschen soll: „Wenn du nach deinem Tod kein Facebook-Konto mehr haben möchtest, kannst du die dauerhafte Entfernung deines Kontos beantragen“.
Damit Facebook auch erkennt, dass die Person verstorben ist, muss man bei Facebook den sogenannten „Gedenkzustand“ beantragen und Facebook am besten mit Nachweis über den Tod einer Person informieren. Erst hiernach kann der als Nachlassverwalter angegebene Freund das Facebook Profil kontrollieren und laut Facebook folgende Dinge auf dem eigenen Profil tun:
Ein Nachlasskontakt ist eine Person, die du auswählst, damit sie sich um dein Konto kümmert, wenn dieses in den Gedenkzustand versetzt wird. Sobald dein Konto in den Gedenkzustand versetzt wurde, kann der Nachlasskontakt verschiedene Handlungen ausführen, u. a.:
- Einen fixierten Beitrag für dein Profil verfassen (z. B. um eine letzte Meldung in deinem Namen zu teilen oder Informationen zu einem Gedenkgottesdienst bereitzustellen)
- Auf neue Freundschaftsanfragen reagieren (z. B. alte Freunde oder Familienmitglieder, die Facebook bisher noch nicht genutzt haben)
- Dein Profilbild und dein Titelbild aktualisieren
Du hast außerdem die Möglichkeit, deinem Nachlasskontakt zu erlauben, eine Kopie deiner geteilten Inhalte auf Facebook herunterzuladen. Möglicherweise werden zukünftig weitere Handlungsmöglichkeiten für Nachlasskontakte ergänzt.
Dein Nachlasskontakt darf Folgendes nicht tun:
- Sich bei deinem Konto anmelden
- Zuvor gepostete Beiträge, Fotos und andere Inhalte aus deiner Chronik entfernen oder ändern
- Nachrichten lesen, die du an andere Freunde gesendet hast
- Einen deiner Freunde entfernen
Wichtig ist dabei, dass Konten, die über keinen Nachlasskontakt verfügen, auch von niemandem mehr gepflegt werden können, sobald sie einmal in den „Gedenkzustand“ versetzt wurden – hier können Angehörige dann nur noch auf Wunsch das Konto über Facebook löschen lassen.
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