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FDP-Politiker Dirk Niebel fällt auch auf Facebook-AGB-Protest-Bilder herein
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28.11.2014, 15:46 Uhr (5125x gelesen)
Immer mehr Leute Leute teilen auf Facebook gerade diese oder ähnliche Bilder mit Kommentaren wie „FB spielt mal wieder mit seinen AGBs …… Wenn Euch Eure Daten lieb sind, solltet Ihr das auch posten“ oder „Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook Widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner Daten“. Abgesehen davon, dass AGB bereits Plural ist und „AGBs“ daher falsch geschrieben ist, nützt dieser „Widerspruch“ auf der Pinnwand gar nichts.
Facebook ändert zum 1.1.2015 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – Wer die Seite im neuen Jahr weiternutzt, akzeptiert damit die neuen AGB. Für viele ist das jetzt ein Grund (wie übrigens auch beim letzten Mal 2012), direkt dagegen zu widersprechen. Das geht am einfachsten, wenn man einfach seinen „Widerspruch“ als Statusmeldung postet. Zu den prominenteren Personen, die ganz offen gegen die AGB-Änderung widersprechen wollten, gehört auch Ex-FDP-Generalsekretär Patrick Döring und der frühere Entwicklungsminister Dirk Niebel. Beide teilten, wie viele andere Facebook-Nutzer auch, das „Widerspruchs-Bild“, mit dem man den neuen AGB von Facebook widersprechen soll – doch leider hilft das gar nichts, das Bild ist sogar schon zwei Jahre alt.
Aufgrund der neuen AGB´s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir . Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.
Because of the new terms of Use on Facebook I disagree with this , the commercial use of my personal information (text , photos, personal images, personal data) according to BDSG. The copyright of my profile belongs exclusiv.
Diese Art des Widerspruchs funktioniert gar nicht, wie die Süddeutsche Zeitung bereits im November 2012 gemeldet hatte: Der Text sei „juristisch unsinnig“ und „weitgehend wirkungslos“. „Der Widerspruch gilt nur dann, wenn er dem Unternehmen auch zugegangen ist“, zitiert die Süddeutsche Zeitung Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dem Artikel: Texte oder Bilder auf der eigenen Facebook-Seite müsse Facebook nicht zur Kenntnis nehmen, der Widerspruch gelte als nicht zugegangen. Stattdessen solle man den Widerspruch per Post an Facebook senden – oder den Account mit allen Daten selbstständig löschen.
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