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Internetseiten wehren sich gegen unberechtigte Abmahnungen
24.01.2007, 13:16 Uhr. (4356x gelesen)
Deutschlands Social Commerce-StartUps edelight.de und Dealjaeger.de kooperieren im Kampf gegen unberechtigte Abmahnungen aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzungen. Zur Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für Web 2.0 Plattformen und zum Schutz der Nutzer reicht edelight.de mit Unterstützung von Dealjaeger.de eine negative Feststellungsklage beim Oberlandesgericht Stuttgart ein.
Auslöser für die Kooperation ist ein Fall, bei dem ein Kläger das Social Commerce-StartUp www.edelight.de für eine Markenrechtsverletzung in einer Produktempfehlung abgemahnt hat, die von einem Nutzer mit bestem Wissen veröffentlicht wurde. Damit stellt sich die Frage, ob hierdurch weitere Internet-Projekte wie ebenso gefährdet und dadurch alle Social Commerce-Projekte in Deutschland bereits in der Startphase zum Scheitern verurteilt sind.
Inzwischen häufen sich Meldungen über unberechtigte Abmahnungen von Internetprojekten. Waren bisher primär klassische Shopbetreiber betroffen, so greift diese Welle mittlerweile auch auf Projekte mit Foren oder Artikel mit Kommentarfunktionen über.
Die Betreiber der Seiten edelight.de und dealjaeger.de haben sich daher entschlossen, gemeinsam gegen unberechtigte Abmahnungen vorzugehen und im vorliegenden Fall selbst vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine negative Feststellungsklage einzureichen. Konkret geht es um die Klärung der elementaren Frage, ob, beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen, der Betreiber einer entsprechenden Internetplattform für Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die Besucher der Seite eingestellt haben. (nro)
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