Facebook vs. Datenschützer – das “Gefällt Mir” Ultimatum läuft ab
30.09.2011, 14:47 Uhr. (4397x gelesen)
Der „Gefällt mir“ Button von Facebook ermöglicht weitreichende Erstellungen von Nutzungsprofilen, was wiederum die Datenschützer auf den Plan ruft. Der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die bei Facebook beteiligten Unternehmen aufgefordert, entsprechende Facebook Angebote bis Ende September abzuschalten und den Gefällt Mir Button auf Webseiten zu entfernen – ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.
Ungeliebt: Facebooks Gefällt Mir Button
In letzter Konsequenz will Weichert den Klageweg gehen, um Facebook und die Webseiten-Betreiber zu zwingen, den “Gefällt Mir” Button und Facebooks “Social-Plugins” zu entfernen oder auf eine Datenschutz-freundliche Lösung umzustellen. Die Industrie und Handelskammer IHK stellt sich als Nutzer von Facebook gegen die Klage von Thilo Weichert. Der Rechtsexperte der IHK, Marcus Schween meint, dass man den Datenschutz hier nicht auf dem Rücken der Schleswig-Holsteinischen Unternehmen austragen könne. Die IHK wolle daher einen Musterprozess führen, der datenschutzrechtlich allgemein hin wegweisend sein soll.
Thilo Weichert vom ULD meint, die Akzeptierung der Teilnahmebedingung bei Facebook genügt alleine nicht, um den Einsatz der Social Plugins zu legitimieren, da hier europäisches Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verletzt werde. Dementsprechende Plugins ermöglichen die Archivierung von Kundendaten, die in die USA weitergeleitet werden können oder der Werbung dienen.
Niemand hätte damit gerechnet, dass die Hype der Social Plugins solche juristischen Wellen schlägt und hier Industrie und Datenschützer aneinandergeraten, da sich Facebook mittlerweile zu einem mächtigen Werbeinstrument für Handel und Industrie entwickelt hat. So haben zahlreiche Unternehmen ihre Werbedienste und ihre Budgets mittlerweile fest bei Facebook eingeplant. Es bleibt abzuwarten, welche Seite sich am Ende durchsetzt.
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