Alte Schnurlostelefone seit 01.01.2009 verboten
01.01.2009, 18:00 Uhr. (4711x gelesen)
Der Betrieb von alten Schnurlostelefonen nach den analogen Standards CT1+ und CT2 ist ab heute in Deutschland verboten. Die nun frei gewordenen Frequenzen (885MHz – 887MHz, 930MHz – 932MHz sowie 864,1MHz – 868,1 MHz) sollen künftig von Mobil- und Nahfunkanwendungen genutzt werden.
Wer jetzt noch ein solches Schnurlostelefon in Betrieb hat, sollte es unbedingt sofort abschalten, da diese Geräte Störungen anderer Dienste verursachen können. Andernfalls droht dem Betreiber ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und der Verursacher muss ggf. auch die Kosten des Entstörungs-
dienstes tragen.
Wer sich allerdings jetzt nicht sicher ist, nach welchem Standard sein Schnurlostelefon “funkt”, der sollte mal einen Blick in die Bedienungsanleitung riskieren oder sich beim Händler oder Hersteller darüber informieren.
Und wer regelmäßig die Nachrichten auf Computerhilfen.de liest, wird feststellen, dass wir schon öfters auf dieses Betriebsverbot hingewiesen haben.
Erlaubt sind ab heute nur noch Schnurlostelefone nach dem neueren DECT-Standard (Frequenz 1880MHz – 1900MHz).
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/
Weitere Informationen: http://www.bundesnetzagentur.de/
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