Hallo,
ich denke nicht, dass hier Diskussionen geblockt werden. Ich dachte zunächst, du wolltest ungeschützte DVD's auf die Festplatte packen. Aber nach deiner Äußerung. "Den Kopierschutz zu umgehen, um eine DVD für private Zwecke auf die Festplatte zu kopieren ist nicht illegal!", war ich eines besseren belehrt.
Mit dem Recht ist das so eine Sache. Der Laie denkt, er hätte etwas verstanden, und sucht sich schon mal gerne das aus den Gesetzen heraus, was ihm nützlich erscheint. - Und überliest dabei Wichtiges ...
UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel
der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen
begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um
die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu
erleichtern.
(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
Wie das Eine zu dem Anderen passt wird hier erklärt:
http://www.hardwarejournal.de/tip_urhebergesetz.htm
Kleiner Auszug aus der Seite:
2. Darf ich von einer Musik-CD oder einem Film auf DVD eine Sicherungskopie erstellen?
Jein. Es dürfen nur noch solche CDs und DVDs kopiert werden, die ohne Kopierschutz verkauft werden. Verfügt die Original CD oder DVD aber über einen Kopierschutz, ist das Erstellen einer Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes verboten (§§ 95 UrhG). Erlaubt hingegen ist also auch das Kopieren nicht kopiergeschützter VHS- und DVD-Filme mithilfe von Videorecordern oder Computern - für den privaten Gebrauch. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. In vielen Internetforen wird zur Zeit heiß diskutiert, ob auch das analoge Aufnehmen (z.B.über dieSoundkarte des PC) als eine Umgehung der technischen Maßnahmen gilt. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht, eine klare Aussage kann dazu aber niemand geben, man wird wohl Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen.
Wie du siehst, haben die Betreiber des Forums nur ihr legitimes Recht ausgeübt, Hinweise auf nach deutschem Recht verbotene Verfahren und Programme zu unterbinden, als sie den Thread schlossen.
MfG
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