Ich habe nie behauptet, daß man sich durch den Erwerb nach dem Strafgesetzbuch strafbar macht (Urheberrechtsgesetz etc.).
Ich habe nur ausführlich begründet, daß es sich bei diesen Recovery-Versionen NICHT um OEM-Versionen handelt und sie somit auch nicht durch das zitierte Gerichtsurteil gedeckt sind. Unter "Recovery" läuft alles mögliche. Zum einen reine "Images", z.B. bei Medion-PCs. Dann gibts Recovery-CDs von Hewlett Packard, die geradezu "gekryptet" sind und für andere Fabrikate wertlos sind. Bei Fujitsu ist das wohl anders, da entspricht eine Recovery inhaltlich einer normalen XP-CD.
Die Freischaltung der Recoverys auf "fremden Rechnern" kann anscheinend nicht unterbunden werden, denn wie soll die Telefondame nachprüfen, welche PC-Marke daheim steht.
Die Recoverys wurden die vergangenen Jahre "streng gehandhabt". Möglicherweise jetzt nicht mehr, da XP ausläuft. Evtl. haben Händler von Microsoft die Erlaubnis bekommen "Restbestände zu verkaufen". Wir hier können ja nichts über die Vertragsgestaltung wissen.
Oder man hat jetzt OEM-Preis und Recovery-Preis angeglichen, dann gibts auch kein Problem mehr.
Jedenfalls: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wer die "finale" Antwort in dieser Frage will, der soll doch bitteschön direkt an Microsoft schreiben, was sollen wir "Nichtjuristen" uns damit rumschlagen.
Deshalb möchte ich jetzt auch meine Ruhe und der überlange thread sollte beendet werden.