Forum
Tipps
News
Menu-Icon
na ich  ;D hoffe ich halt mal  ;)

schneiden wir mal das thema unterhalt  fürs kind an.
wie errechnet sich dieses ?
haben beide das sorgerecht und bleibt dieses von anfang an beider mum ?
rechtschutzversicherung privat sinnvoll ?


In der sog. "Düsseldorfer Tabelle" kannst du den Unterhalt  berechnen.

edit: zu langsam o.o
seit 4 wochen sind wir nun getrennt, aber aktuell in der 11 woche schwanger  [love]

Normalerweise ist das ja eine gute Nachricht, bei eurer Beziehung würde ich mir aber auch mal überlegen, ob nicht nur du in Frage kommst. Sie oder ein Vaterschaftstest können das nur klären...

Es gibt Formulare für die Vaterschaftsanerkennung, gibt's glaub ich beim Jugendamt.
Das kann man seine Vaterschaft vor der Geburt des Kindes bereits anerkennen. (Grundlage für gemeinsames Sorgerecht).

Würde ich in deinem Fall nicht zu voreilig beschließen.
Wahrscheinlich braucht man für einen Vaterschaftstest sowieso das geborene Kind. ;)
 Schließe mich da punkto Gewißheit den Vorrednern an.





Oh Gott, ich denk da grad an Alan Haper.

Deine EX-Freundin kann bei der Geburt angeben wer der Vater ist .... solange du da nicht Unterschreibst, ist die Vaterschaft auch noch OFFEN , das kann dann wiederrum nur durch einen Vaterschaftstest bewiesen werden ... den sie evl. sogar einklagen muss und das vom Gericht aus angeorndet werden muss.
Oder du bist bei der entbindung dabei und Unterschreibst die Vaterschafts anerkennung ... dann bist du auch als Vater eingetragen .... wenn der Vaterschaftstest erst dannach gemacht wird .... hast du ein Problem.... denn wenn du es nicht bist .... bist du trozdem als Vater eingetragen ( da der Wisch im Krankenhaus ) unterschrieben wurden ist .... musst du trozdem Unterhalt zahlen!

haben beide das sorgerecht und bleibt dieses von anfang an beider mum ?

Ja. Das Sorgerecht bleibt bei der Mutter, es sei denn sie stimmt einer Teilung des Sorgerechtes zu, macht sie das nicht, kannst du es auch nicht erzwingen. Wenn sie z.B. nach der Geburt auch nicht will das du das Kind siehst oder Kontakt bekommst, kannst du zwar versuchen was zu machen, aber sie entscheidet.
Sollte sie aber nicht mit dem Kind gut umgehen können oder ihr passiert etwas und kommt zu Tode, dann fällt das Sorgerecht auf dich aber auch nur wenn da auch die Gewährleistung ist das es dem Kind gut geht.

Ich würde über das Jugendamt gehen und gucken das du das teil sorgerecht bekommst und wenn Sie das Kind anmeldet bei der StadtXXXXY  das du dann dabei bist weil da kannst du dafür sorgen das du als Vater eingetragen bist da es in der Abstammungsurkunde dann drin stehen wird. Wenn du da dann als Vater eingetragen bist .... haste schonmal gute Karten .... egal ob sie dann alleiniges Sorgerecht hat oder geteilt .... als Vater hat man nicht nur Pflichten sondern aus Rechte und dazu gehört auch , das du dein Kind siehst ..... bei geteiltem sorgerecht ist das wieder was anders .... weil da werden immer beide Eltern gefragt.... müssen beide meist auch zusammen  Unterschreiben wenn es um Unterlagen geht ... usw. klar ist das das Kind wohl bei der mutter lebt ... aber bei dem teil sorgerech .... hast du die möglichkeit dein Kind öfter zu sehen , mit zu bestimmen  was für das Kind das beste ist ... dieses teil sorgerecht kann man dir dann auch nicht weiter ohne grund wieder weg nehmen ( es sei denn es besteht eine gefahr für das Kindes wohl) Vater ständig auf drogen .... nimmt Baby mit auf Sauf tour bei Freunden .... Messi Wohnung ... unterversorgung des Kindes usw.


« Win XP: Ist eine Emailadresse auch eine URL ?Sonstiges: weihnachtsbier :D »
 

Schnelle Hilfe: Hier nach ähnlichen Fragen und passenden Tipps suchen!

Fremdwörter? Erklärungen im Lexikon!
Grundstrich
Der Begriff des Grundstrichs im Bereich der Typografie, bezeichnet den senkrechten Strich der Buchstaben. Bei Schriftarten mit variabler Strichstärke, wie zum Beispi...

Haarstrich
Der Begriff Haarstrich stammt aus dem Bereich der Typographie. Bei Schriften, wie zum Beispiel der Antiquaschrift mit unterschiedlichen Strichstärken, wird zwischen ...