etwas genauer
also:
leerverkäufe:
wenn zzz mir z.B. 50 Aktien a 50 € leiht und ich diese dann wieder weiter verkaufe...dann ist das ein leerverkauf...den Gewinn oder auch Verlust trage ich dann und zzz bekommt seinen Gegenwert von 50x50€ von mir definitiv wieder...
allerdings ist das mittlerweile verboten soweit ich´s weiß
nicht ganz, aber fast richtig.
ich lasse es gelten, da der wichtigste begriff genannt wurde.
leihen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf
Hunne du bist
Kleiner Einwurf "von den billigen Plätzen" .
Weiß jemand genaueres über den "toten Link" ( Error 404) auf der besagten, nun unerreichbare Quiz-Seite ? -( @Jan Schneider / @JoSsif).
???
@zzz:
Bei "Leerverkauf" fiel mir gleich "Leerlauf" ein.
Und damit dieser ganz spezielle Quiz-Thread.
@ Hunne: Sorry für das Zwischengeplänkel…
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