@ zzz/schalker:
Präziser formuliert: Jede Stadt/Gemeinte kann für bestimmte Gebiete ein solches "alcohol verbod" erlassen.Fallbeispiel: Satz 2= Das Mitführen angebrochener Flaschen/Dosen etc. gehört da bereits zu !
Da, wo "die Jugend abhängt" und die Zentren der Orte gehören mit Sicherheit dazu.
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