Oh isch abe auch eine Frage: Eine Schreibgeschutzte (oder kopiergeschutzte, was weiß isch) Datei im Internet (von sagen wir mal Acrobat-Reader). Wenn isch einen Teil abkopieren will, nischt klauen , nur für den eigenen Hausgebrauch kopieren. Wie geht das? oder ist das gesetzlisch verboten? Irgendwie muss man das doch gönnen, wenn man das braucht. Und kann man das vielleischt ausdrucken zur leichteren lesbarkeit?
Oder bedeutet die geschutzte datei die ureberrechtlische Urkundenschutzung oder das copyright?
Öll
Oell Gast |