aufgrund der momentanen rechtlichen Lage ist das Up-Loaden nicht direkt verboten, es wird nur im Falle eines Falles, d.h der Gerichtsverhandlung als Anstacheln zum Raubkopieren gewertet und kann demjenigen bis zu zwei Jahren bringen. Änlich dem ist es mit dem Download, an sich auch nicht verboten. strafbar macht man sich nur nur, wenn keine versteuerte Gebühr dafür abgeführt wird. Sofern alle Bearshearer für jeden Song eine Gebühr an den Urheber überweisen würden, wäre Bearshear ein legales Netzwerk. Also, hoffe euch eine umfassende Antwort geliefert zu haben euer E. S. 65
Also, ich habe diese Diskussion mal verfolgt. Mir wurde durch jemanden von der Polizei gesagt, daß der Download nicht strafbar sei, aber da man bei sogenannten Tauschbörsen auch Daten freigibt ist es doch strafbar. Da man bei Tauschbörsen oder auch Filesharingprogrammen - was das selbe ist - den Upload nicht komplett ausschalten kann, macht man sich mit solchen Programmen definitiv strafbar. Und was die Urheberrechte und sowas angeht: Wenn du ein Lied, Spiel oder sonstiges aus dem Netz saugst und es ein Urheberrecht für die Sache gibt, begehst du immer eine strafbare Handlung, es sei denn du hast eine "Sondererlaubnis" dieses "Stück" zu laden. Und die wirst du wohl kaum kriegen
Fazit: Wenn ihr nicht zahlen wollt, könnt ihr auch nicht gucken (hören oder zoggen) Zumindest nicht legal
Wie würde Peter Lustig jetzt sagen: Ist zwar gemein, is aber so
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