Man hat mir gesagt, dass Reklamationen gegen Lohnabrechnungen innerhalb von drei Jahren (Verjährungsfrist) möglich sind. So ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.
Der Arbeitgeber ist im laufenden Jahr (nächste Abrechnung) verpflichtet die Änderung vorzunehmen.
Das Aktenzeichen ist mir im Moment nicht geläufig.
Ich möchte das Aktenzeichen bzw. den Fall herausfinden.
Habt Ihr eine Idee wo ich das finden kann.
Google spuckt nichts dazu aus
Auf der seite von denen ist auch nichts :'(
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
MFG
Hadde
Hadde (2.256) 39x Beste Antwort 30x "Danke"
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