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Danke. Ich hab das jetzt auch gefunden: http://www.anbieterkennung.de/
Wenn ein Impressum erforderlich ist, muss es auch eine Telefonnummer enthalten.
Wann ist keine Anbieterkennzeichnung erforderlich?
Wenn Sie eine rein private Website ohne redaktionelle Inhalte betreiben, benötigen Sie keine Anbieterkennung. Aber Vorsicht: bereits die Teilnahme an einem Partnerprogramm kann als geschäftsmäßige Vermittlung eines Teledienstes interpretiert werden, so daß auch hier die entsprechenden Regelungen des Teledienstegesetzes beachtet werden müßten. Und wenn Sie z.B. auf Ihren Seiten regelmäßig Tagebucheinträge oder einen Kneipentest Ihrer Mitschüler veröffentlichen, können Sie damit möglicherweise unter die Bestimmungen des Mediendienste-Staatsvertrages fallen. Im Zweifelsfall sollte also auch auf privaten Seiten eine Anbieterkennzeichnung vorhanden sein.
Wer übrigens verhindern möchte, daß sein Name bzw. seine Adreßdaten später in den Suchmaschinen auftauchen, sollte die Impressums-Seite mittels einer robots.txt (siehe auch: Hilfe-Tool) vor dem Zugriff von Suchmaschinen schützen. Der gelegentlich geäußerte Tip, die geforderten Pflichtangaben in einer Grafik unterzubringen, hat den Nachteil, daß für Nutzer, die mit reinen Textbrowsern wie z.B. Lynx im Netz unterwegs sind, das Impressum sozusagen nicht vorhanden ist. Das gleiche gilt, wenn das Impressum nur bei eingeschaltetem Javascript erreichbar ist. Diese Mängel können ggf. vor Gericht gegen den Website-Inhaber verwendet werden.