Was ist der Unterschied zwischen Vista Home Premium OEM und Vista Home Premium ? Abgesehen vom Preis...
exit-wounds Gast |
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Was ist der Unterschied zwischen Vista Home Premium OEM und Vista Home Premium ? Abgesehen vom Preis...
OEM = Original Equipment Manufacturer
Unter einem Original Equipment Manufacturer (deutsch: Originalausrüstungshersteller) versteht man dem Wortsinn nach einen Hersteller fertiger Komponenten oder Produkte, der diese in seinen eigenen Fabriken produziert, sie aber nicht selbst in den Handel bringt.
OEM-Software:
Sie kann sich von der sogenannten Vollversion (Retail) durch einen geringeren Lieferumfang unterscheiden. Meistens ist der Verkauf von OEM-Software lizenzrechtlich nur in Verbindung mit Hardware erlaubt. OEM-Versionen sind in der Regel upgrade- oder updatefähig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manufacturer#OEM-Software
Stimme Dr.Nope mal wieder vollkommen zu. Nur noch eine kleine Berichtigung:
Auch OEM-Versionen dürfen seit einiger Zeit frei verkauft und verwendet werden d.h. auch ohne zusätzlichen Verkauf von Hardware. Und das ist nicht Illegal, Ansonsten würde es bei Ebay, Pearl, SMM usw. keine OEM-Versionen zum Kauf mehr geben.
Werde mal schauen, ob ich den Artikel dazu noch finde. Dann stelle ich es hier rein. ...
Laut einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die "system builder"-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der "system builder", diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne "system builder"-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offenlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebenso wenig wie diese speziellen "system builder"-Versionen. Da der Laie diese speziellen "system builder"-Versionen (OSB) von „normalen“ "system builder"-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.
@DD
ist nicht notwendig. Die betreffenden Passagen findest Du in jeder EULA. Ich habe auch nicht behauptet, dass der Besitz oder der Kauf/Verkauf illegal wäre. Sonst hätte Ebay vermutlich schon etliche Auktionen geschlossen.
Ich weiss nicht wie es in den EULA ab 2006 aussieht, aber nach der Hotline von Microsoft darf ich meine OEM lediglich auf dem gekauften Rechner parken. Den Passus hat der gute Mann mir auch genannt, aber wer liest sich das schon durch...?
cool.. ok vielen dank! was denkt ihr ist jetzt sinnvoll zu kaufen? 32bit oder 64bit? also ich hab nen AMD 64 3500+... aber es ist ja echt so ne sache mit der kompatiblität der treiber/produkte... also spiele gibts doch auch erst nur für 32bit ne und die 64bit version dauert dann immer bis die aufm markt kommt... also was findet ihr sollte man mit meinem cpu kaufen?
@asignado: das hab ich jetzt nicht verstanden... was ist EULA? und.. ich kann die OEM version doch öfters auf EINEM pc installieren oder? und was meinst du mit "Null BS"?
'Tschuldige... End User Licence... Endbenutzervertrag. Das Fenster, welches bei so gut wie jeder Software aufgeht und man auf "akzeptieren" oder ähnlichem klicken muss, damit sich das Programm installiert. Da stehen die Nutzungsbedingungen drin. Lehnt man ab, installiert sich im Normalfall die Software nicht.
Und natürlich kannst Du die OEM auf dem Rechner zu dem sie gehört so oft installieren wie Du willst. Im Zeitalter von Viren wäre etwas anderes auch wohl daneben...
Wegen der bitversion:
Sorry, aber von Hardware habe ich mal eher weniger Ahnung. Das überlasse ich dann mal den Fachmännern und -frauen hier...
DAS nenne ich mal eine Antwort! Aber ich hätte dazu auch mal eine Frage als Hardwarelaie:
Ich habe auch diesen komischen 64er Prozessor im System. Was bitte bringt mir der bei einer 32bit-Version? Also bringt das überhaupt etwas? Und wenn ja: Was (ausser einem tollen Namen und einer Futuremöglichkeit aufzurüsten)?
Nochmal @DD
Leitsatz des von Dir genannten Gesetzes:
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
Leitsatz Ende.
Das bezieht sich auf den Kauf/Verkauf. Dass das Betriebssystem lediglich auf EINEM Rechner (und zwar auf dem, auf dem es bereits installiert ist) laufen darf, hat damit nichts zu tun. Denn Die Zustimmung ist mit der EULA NICHT gegeben worden. Heisst: Ist es vorinstalliert gewesen - basta.
Sorry, aber ich würde mich da nicht in die Nesseln setzen. Aus rein beruflichen Gründen habe ich mich da von einem Rechtsanwalt aufklären lassen müssen.
Interessant, interessant.
Aber, @asignado-
würdest Du mir bitte einmal ein Deutsches Gesetz nennen, im welchem eine amerikanische EULA in Deutschland rechtsverbindlich ist?
Oder überhaupt ein Gesetz in Deutschland, wo EULAs als Gesetzlichkeit bezeichnet werden und relevant für Urteile sind?
Genau das würde mich einmal interessieren.
Das würde nämlich unter anderem bedeuten, das Dir die Eula bereits vor dem Kauf zwingend mitgeteilt werden müßte - und Du nicht erst nach dem Aus packen daheim das zu lesen bekommst.
Jürgen
PS: Was ist an "Aus_packen" schlecht, das es korrigiert wird?
Hallo,
Linux unterstützt die 64 Bit CPUs schon seit ca. 6 Jahren als die ersten CPUs dieser Art 2001 das Licht der Welt erblickt haben. So gibt es auch fast alle Softwaere schon für die 64 Bitsysteme. Hier hängt Microsoft meilenweit hinterher. Installalierst Du auf einem 64 Bit System ein 32 Bit Betriebsystem wie beispielsweise Windows XP, verschenkst du ca. 40 % der möglichen Leistung, da der Prozessor in den 32 Bit Kompatibilitätsmodus zurückschaltet. Windowsuser neigen gerne dazu, diesen Mangel durch Übertakten der Hardware etwas auszugleichen, zu Lasten der Lebensdauer der Rechnerkomponenten.
Aero im gerade erschienene Vista ist auch keine neue Erfindung. In Linuxsystemen nennt sich das (A)XGL / Beryl und ist schon fast zwei Jahre da. Kann auch viel mehr als das MS Gegenstück.
Viele neue Funktionen des Apple Betriebssystems Mac OS X v.10.4 wurden von MS in Vista nachprogrammiert. So z.B. die Suchfunktion Spotlight, die in Vista im Startmenu integriert ist oder das Programm Dashboard Widgets, das im Windows den Namen Microsoft Gadgets trägt und (zumindest optisch) sehr stark am Programm von Apple orientiert. Ebenso ist die bewährte Technologie, die hinter der grafischen Benutzeroberfläche von Mac OS X (Aqua) steckt, ist in sehr ähnlicher Version in Vista unter Aero wiederzufinden.
Im Abkupfern war MS schon immer gross.
Have Fun
* Die EULAs erlauben üblicherweise nichts, was nicht ohnehin schon erlaubt wäre, zum Beispiel das Programm zu benutzen. Ohne Gegenleistung also soll sich der „Lizenznehmer“ irgendwelche Verpflichtungen auferlegen. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages.
* Weiterhin kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Nutzer dem Vertrag wirklich zustimmt. Das Anklicken eines "Accept"-Buttons, um auf dem eigenen Rechner die Installation berechtigterweise fortzusetzen, kann nicht mit einer Annahme gleichgesetzt werden (man sagt: Das Anklicken hat aus Sicht eines objektiven Dritten an Stelle des Herstellers der Software keinen Erklärungsinhalt, weil man eben nicht davon ausgehen kann, jemand wolle einen Vertrag abschließen, damit ihm erlaubt wird, was er ohnehin schon darf). Aus diesem Grund verbreitet sich zunehmend die Praxis, den "Accept"-Button erst freizuschalten, wenn das Textfeld, in dem das EULA enthalten ist, ganz durchgelesen wurde, also der Ausschnitt bis ganz nach unten verschoben wurde. Aber auch dies ist nutzlos, da man den Ausschnitt auch verschieben kann, ohne den Inhalt zu lesen.
@Dr.Suse - das ist das, was ich so liebe.
Hier in diesem Thread findet gegenwärtig gerade keine Für-und-wider-Diskussion über Linux kontra Welt statt - sollte Dir dies entgangen sein!
Jürgen
Hallo jüki,
geht hier auch nicht ums Für und Wider. Aber es muss doch erlaubt sein, die Unterschiede herauszustellen. MS Vista ist ja technisch gesehen nichts Neues. MS versucht mit ihrem neuen Produkt mit den Konkurrenten Apple und Linux wieder gleichzuziehen.
Have Fun
Gut.
Und nun wirst du mir sicher noch den Zusammenhang mit dem "OEM- Problem", welches wir hier eben erörtern, erklären - ich habs nämlich einfach nicht kapiert!
Linux - Das hat doch nichts mit der (sehr oft unschönen) Lizenzpolitik von Billysoft zu tun?
Was sehe ich da falsch?
Jürgen
- der UBUNTU auf seinem Test- PC installiert hat, erprobt und recht davon angetan ist - aber niemals dem Fanatismus verfallen wird.
Hallo jüki,
falls es dir entgangen sein sollte Dr. Nope und meinereiner haben auf diese Frage Stellung bezogen.
http://www.computerhilfen.de/hilfen-5-151524-0.html#729629
Have Fun
Gut, in Ordnung.
Nun bleibt nur noch die Erklärung der EULA- Verfechter abzuwarten, die sich da so vehement für die Interessen von Billy einsetzen.
Diese -und ähnliche- Diskussionen kommen nämlich immer wieder auf Neue auf. Und wurden hier ebenfalls schon einige Male -teilweise mit Erbitterung- geführt.
Jürgen
Also sry wenn ich jetzt nochmal anfange aber nochmal im Klartext: OEM- Versionen sind eigentlich wie Vollversionen halt nur ohne support, den man ja auch nicht unbedingt braucht....ODER???
Ich will mir nämlich nächsten Monat schon Vista kaufen und da muss ich mich mal schlau machen...
bitte schreibt mir ne antwort
hallo,
wenn ich zwei pcs habe, beide ausgestattet mit einer eigenen product key, waere es dann OK bei neuinstallation auf beiden pcs die gleiche dvd einzuwerfen?
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