Erstmals in Deutschland erklärt ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig. Das niedersächsische Finanzgericht verweist die Klage eines leitenden Angestellten gegen den "Soli" zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Michael 1973 (849) 19x Beste Antwort 9x "Danke"
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