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Ratschlag zum Thema Ebay & Bekanntenkreis *unverschämt*

Moin moin,

was würdet ihr machen  ???

Ihr verkaut etwas bei ebay im mündlichen auftrag guten gewissens für einen bekannten bei ebay, da er dort kein account hat  :)

Der Artikel wird ersteigert, Eurer Bekannter freut sich, bittet um teilzahlung damit er den versand zahlen kann und schwubs danach ist sendepause. Er zieht sich zurück , meldet sich nicht und schickt den Artikel einfach nicht raus  :P  :-\

Letztendlich nach mehreren Versuchen den Bekannten zu erreichen, kurze Erklärung an den Käufer, hoffen auf keine negativ Bewertung, Rücküberweisung des Betrages .

Und nun zum Bekannten  ;D Was stellen wir mit diesem Herren an, der die dreistigkeit besitzt , mich etwas bei Ebay verkaufen zu lassen, nur um an geld zu kommen und letztendlich den Artikel gar nicht verschickt hat.

durch diese ebay sache hat er nun 400€ schulden bei mir  :-\

was würdet ihr machen ? achja euer bekannter wohnt in diesem fall 400km weit weg von euch  ::)
mal schnell vorbei düsen ist also nicht drin  :P

lg


Antworten zu Ratschlag zum Thema Ebay & Bekanntenkreis *unverschämt*:

Tja, da hat deine Menschenkenntnis wohl versagt.
Ich denk mir immer Vertrauen ist gut--Kontrolle ist besser!
Kannst jetzt nur legal den Rechtweg gehen wenn er sich weiter stur stellt oder ich geb dir den Kontakt zu ein paar preisgünstigen Russen die das mit dem Rechtweg nicht so genau nehm ;D;D

gg* aber ob der rechtsweg etwas bringt ohne es belegen zu können ist die andere frage  ::)
anzeigen wird wohl auch nix bringen  :P

es hat also der käufer X deinem bekanten 400€ überwiesen.

und so kannst du mit unterstützung von käufer X an die 400€ kommen. (bzw. hätte käufer x die kohle erst mal und dein dreckiger bekannter nicht mehr)

frag käufer x ob er die 400€ die er überwiesen hat zurückbuchen lässt. er muss dazu nur zu seiner bank sagen ich möchte eine rückbuchung machen lassen.

nein !

bekannter hatte 200€ schulden seit sommer !
Bot mir an etwas zu verkaufen damit er die 200€ bezahlen kann ! ich dachte mir gut warum nicht, da das geld sowieso auf mein konto geht, zieh ich die schulden gleich ab und überweise ihm den restbetrag  :) nur das der gute jetzt meint, er müsse sich nach teilzahlung nicht mehr melden geschweige den artikel versenden ist mir ein rätsel.
behaupte mal das ist betrug ... mit dieser teilzahlung hat er nun 400€ schulden bei mir !

habe ihm auch gerade eine sms geschickt , ob er nun endlich den artikel verschickt oder nicht, muss ja dem wartenden käufer bescheid geben ... und das mir alle mit anzeige raten. mal schauen ob das etwas bringt... denke aber eher nicht  :P

eine sache ist hier komisch. wenn du den artikel bei ebay einstellst dann kannst du ja auch deine bank verb. an den verk. geben damit DU das geld erhälst.  :o

aber anscheinend hat der verkäufer das geld an deinen bekannten überwiesen.  ::)  ??? 

sorry wenn ich dich jetzt mal als dämlich bezeichne.

max danke das du hier in meinem tread mit diskutierst, aber sei so lieb und lese richtig  ::)

" ich dachte mir gut warum nicht, da das geld sowieso auf mein konto geht, zieh ich die schulden gleich ab und überweise ihm den restbetrag "

ICH HABE DAS GELD  ;D und von diesem geld überwies ich ihm 200€ guten glaubens grrrrrrrrrrrrrr

normal kann der käufer auf seine ware bestehen,da es ein rechtskräftiger kaufvertrag ist!!! also wenn der dir noch blöd kommt hast du 2 probleme.

wie kann man jemand geld überweisen,ohne zu wissen,ob der käufer den artikel erhalten hat ???
das nenne ich dummheit,aber hätte wäre wenn,versuche das beste draus zu machen :P

klar ^^ war ja eben nur ein teil davon, so hätte er den artikel versenden können mit diesem geld , da dies eine sonderfracht war/ist und hätte nachdem ich vom käufer eine rückmeldung erhalten habe das alles okay ist den restlichen betrag an meinen bekannten überwiesen . hab ja bilder usw alles gehabt vom artikel die er mit seiner cam machte.

werde dem käufer eben erklären wie es ist . warte noch bis morgen ab.

kann ich dir auch nen bild von meinem auto schicken und du verkaufst es für mich  ;D

spaß bei seite,ich würde den käufer um seine tel bitten um diese persönlich zu klären,die ewige schreiberei bringt nich viel und um sein verständniss hoffen bitten

jup telefonat wäre wohl das beste  :)

aber nun zu der frage zurück  :) wie komme ich an meine 400€  ;D grrrrrrrrrrrrrr

mit der deiner bank sprechen und darum bitten die buchung zu stornieren,die können das zu 100% machen,aber ob sie es wollen ist ne andere sache. hatte ich auch mal veranlaßt und ging,kommt auf den kundenberater an. am besten gleich anrufen oder vorbei gehen.

ps: natürlich muß sein konto dazu gedeckt sein,ansonsten geht die buchung zurück und wenn der kerl eh keine kohle hat,wird er auch nichts mehr auf seinem konto haben ???

Dazu sage ich nur: selbst Schuld!
Oder anders ausgedrückt: ich würde NIE für Bekannte oder Freunde etwas in ihrem Auftrag bei Ebay verkaufen!
Wo ist das Problem sich selbst einen Account bei Ebay anzulegen?

Hab das auch mal gemacht... zeug verkauft aber der Mensch brauchte 2 Wochen für den versand... zum glück keine negativ bewertung bekommen, aber das war das letzte mal...

Und wegen 400€ würde ich mal persönlich deinen Bekannten besuchen!

Was sind das überhaupt für "Bekannte".... ::)::)

Von solchen Leuten würde ich mich aber schleunigst distanzieren! :(

nach dieser geschichte gibts einen all time block bei msn , studivZ, myspace etc.
kenn ich zwar persönlich aber mit so einem will ich nix mehr zu tun haben ^^

habe dem käufer nun alles gebeichtet vor einer stunde und im angeboten wenn er möchte ihm am telefon alles nochmals zu erklären ...

vor 5 min kam eine sms : er hat sein handy wieder  ::) seine nachbarn haben sich drum gekümmert, wurde versand !  :-X glaub ich erst wenn ich die packetnummer habe  :P und vorallem der inhalt stimmt  ;D

Hoffentlich bist du @ rockinhouse in dieser Hinsicht etwas schlauer geworden? Sowas würde ich nie im Leben für andere machen. Was hindert deinen Bekannten daran, sich selber einen Account bei eBay anulegen? Wenn man genau darüber nachdenkt, was du hier am Anfang dieses Threads so alles geschrieben hast - da muss ja schon etwas faul sein...

Ist zwar geklärt nun, aber finde auch dass das ziehmlich mies wäre von dem Bekannten
Sowas kenn ich bei uns glücklicherweise nicht... auch wenn ich mich mit einem Bekannten nicht so verstehe, wird Respekt gezeigt !
Weiß ja nicht, aber bei uns ist das einfach so...

Und wegen den Russen die das klären
Bin ja wie die meisten hier wissen auch Russe... Kenne da paar Leute die machens recht billig .... ;D

... kann eine "Ente"(24) auch nicht verstehen.... 8)

 

Zitat
Niemals werde ich/würde ich für andere etwas zum Verkauf anbieten.

Mit Ausnahme der Eltern und Geschwister-oder?
Wenn man ihnen nicht mal trauen könnte wem dann? :-*
mit der deiner bank sprechen und darum bitten die buchung zu stornieren,die können das zu 100% machen

Falsch.
Sobald das angewiesene Geld von der Empfängerbank verbucht ist, ist da nichts mehr drinn.
Das geht nur, wenn es eingezogen wurde.
Du hast verdammt schlechte Karten, rockinhouse.
Lehrgeld, teures Lehrgeld.
Hatte ich vor einigen Jahren auch mal zahlen dürfen - 500 €.
Hatte bei "connecting-electronics" eine Kamera gekauft und das Geld überwiesen - dann machte der Herr Prothmann pleite, behielt natürlich Geld + Kamera.
Und machte flugs eine neue Firma auf.
Und der bloede jüki ärgert sich noch heut.
Kauft allerdings nienienie mehr auf Vorkasse.

Jürgen

Seit 08-99 Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39):
Überweisungsauftrag kann nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Bedeutet, mit Gutschrift auf Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich.
Der Zahlende kann sich dann nur noch an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Wen du deinen Bekannten das Geld Überwiesen hast kann die Bank das Geld auch nicht wieder zurück ziehen.

Deinen Bekannten würde ich mal wen ich Urlaub habe besuchen und ihn die Bude einrennen. Oder du machst das alles mit deinen Anwalt aus und schickst deinen Bekannten einen Mahnbescheid (geht auch ohne Anwalt). Antwortet dieser Innerhalb von 2 Wochen nicht bekommst du Automatisch Recht, vom Gesetz her, und es wird den Betrag (Kann sogar mehr sein als die 400€, da man alles geltend machen kann, Porto, Mahnbescheid, Anwalt, Zinsen, ...) eingeklagt.

Dazu kannst du deinen Verwanden wegen Hinterziehung, Betrug, ... bei der Polizei Anzeigen.

Seit 08-99 Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39):
Überweisungsauftrag kann nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Bedeutet, mit Gutschrift auf Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich.
Der Zahlende kann sich dann nur noch an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Bei Überweisung per PC ist GENERELL KEIN RÜCKRUF möglich.
Nur bei Papier......

Fassen wir zusammen: Außer "Spesen" nix gewesen! 8)

Richtig!

Dazu kannst du deinen Verwanden wegen Hinterziehung, Betrug, ... bei der Polizei Anzeigen.

Ohne etwas schriftliches wird es schwierig.
Da kann ja jeder sagen "der meinte ich solls verkaufen"...

Ein Versuche wäre es Wert.



Deinen Bekannten würde ich mal wen ich Urlaub habe besuchen und ihn die Bude einrennen. Oder du machst das alles mit deinen Anwalt aus und schickst deinen Bekannten einen Mahnbescheid (geht auch ohne Anwalt). Antwortet dieser Innerhalb von 2 Wochen nicht bekommst du Automatisch Recht, vom Gesetz her, und es wird den Betrag (Kann sogar mehr sein als die 400€, da man alles geltend machen kann, Porto, Mahnbescheid, Anwalt, Zinsen, ...) eingeklagt.

Dazu kannst du deinen Verwanden wegen Hinterziehung, Betrug, ... bei der Polizei Anzeigen.

Also zuerst der Mahnbescheid und wärend den 14 tagen anzeige machen oder erst danach wenn er nicht reagiert ???

Kann ich diesen bescheid auch an seine Freundin schicken mit z.Hd an Herrn xxx oder an seine Adresse wie sie auf seiner Homepage hinterlegt ist ? nur wird er dort nicht anzutreffen sein oder reicht ein briefkasten einwurf  ???


Ein Versuche wäre es Wert.

habe freitag noch mit DHL telefoniert, die meinten das ein maxi versand bis 14 tage dauert, somit müsste der Artikel nun in dieser Woche beim Käufer eintreffen  :)  nach meiner beichte, möchte der käufer nun umgehend eine rücküberweisung und nach erhalt des artikels sofern er ankommt mir das geld nochmals überweisen  :-\

soll ich das so machen  ???

Ohne etwas schriftliches wird es schwierig.
Da kann ja jeder sagen "der meinte ich solls verkaufen"...

hab das ganze nur via textaufzeichnung msn und mündlich via handy ... mündlich wird nix bringen , in textform auch nicht, da könnte der richter sagen, das kann ja jeder geschrieben haben, genauso wie mit einer sms  :-\


PS : mein bekannter meinte noch ganz dreist vor ein paar tagen, es tut ihm leid das die packetnummer in seinem briefkasten liegt für die sendungsverfolgung ich solle ihm bitte glauben das die ware unterwegs ist oder ihm 100e via western union überweisen damit er @ home fahren kann und er sie mir dann sofort gibt  ;D;D;D UNGLAUBLICH  :P
« Letzte Änderung: 15.12.08, 04:17:09 von rockinhouse »

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