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Impressum und Abmahnungs, Disclaimer Fragen

Haloderle
Also als webseiten Designer neuling hat mann nnatuerlich 1000 und eine frage:
Ich plane eine private Internetzeitung wo der kleine Mann mit seinen Problemen zu worte kommen kann.Nun ist die frage wie gestalted mann das Impressum und den Disclaimer um sich vor Abmahnungen von Personen und oder Firmen zu schützen die in den Articeln genannt werden könnten! Muss ich mich vor Abmahnungen großer Zeitungen fuerchten die in meiner Zeitung eine Konkurenz sehen, wie schuetze ich das Copyright der Autoren.
Muß ich eine geschaeftszulassung auch Steuernummer fuer eine solche Privatzeitung haben wenn ich wenn auch geringe gebuehren fuer das publizieren & bearbeiten nehme sowie geld fuer werbung verlange damit ich die seite finanzieren kann?
Jeder Articel wird vor dem Posten auf verwerfliche Inhalte ueberprueft und gegebenfalls editiert.
So das sollte fuer den anfang reichen ...!
Vielen Dank im voraus fuer eure muehe dies zu beantworten
Gruss euer IceCold Baer


Antworten zu Impressum und Abmahnungs, Disclaimer Fragen:

impressum disclaimer  <<<---- oben bei "Seite durchsuchen" eingeben , dann im Forum suchen....... da gibt es schon einiges....

Hab ich alles schon gelesen ist aber eher unspezifisch brauche genauere hilfe danke

impressum disclaimer  <<<---- oben bei "Seite durchsuchen" eingeben , dann im Forum suchen....... da gibt es schon einiges....

Deutsche Rechtslage

In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten. Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert. Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters).

Da weder das Teledienstegesetz noch der Mediendienstestaatsvertrag den Begriff Impressum verwenden, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff Impressum sind dies zum Beispiel Webimpressum, Anbieterkennzeichnung oder Kontakt.

Wichtige Punkte

    * Impressum muss leicht erkennbar sein
    * Bei Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 Euro Strafe
    * Alle Anbieter brauchen eine Anbieterkennzeichnung
    * Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn geschäftlich)
    * Enthalten sein muss:
          o Name
          o Vorname
          o Adresse
          o Rechtlich Haftender
          o Ansprechpartner
          o Telefonummer und
          o E-Mail-Adresse o.ä.


Musterimpressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:

    * Mustervorname Musternachname
    * Musterstraße 1
    * 12345 Musterstadt

    * E-Mail: [email protected]
    * Telefon: 0123-45 67 89

Bei gewerblich genutzten Internetseiten ist auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn vorhanden.

Hier noch mehr:

http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Lesen, lesen, lesen.  :)

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Und hier noch unser Artikel dazu ;-)

http://www.computerhilfen.de/magazin_impressum.php3


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