In einem Weblog-Beitrag hat Björn Harste, Betreiber des www.shopblogger.de, den Namen des Bremer Gerichts genutzt. Ein halbes Jahr später merkt man das in Bremen und fordert den Blogger auf, den Namen "auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen". Schliesslich wird bei der Suche nach Sozialgericht Bremen das Weblog, nicht aber das Gericht gelistet: Ein Grund für den AntiSeo-Award, schlägt das SOS S E O Blog vor.
Das Gericht beruft sich dabei auf das Urteil 7 O 349/01 des LG Hannover vom 12.09.2001, das laut Harste aber hier nicht ganz zu passen scheint: Eine Benutzung als Überschrift in einem redakionellen Beitrag stellt schließlich noch keine vorgeworfene "Namensanmaßung" dar - auch Udo Vetter vom Lawblog sieht diesen Fall übrigens gelassen.
Die komplette "Behördenpost" ist im Shopblogger nachzulesen. Jetzt haben auch Golem.de und der Focus darüber berichtet. Im Focus kam dabei auch die Direktorin des Sozialgerichts, Renate Holst, zu Wort. Besonders schön wurde dies dabei vom Webmaster-Blog kommentiert.
Nachtrag: Sascha Kremer schreibt in seinem Vertretbar Weblawg in einer sehr guten und ausführlichen Fall-Beschreibung: "Die Verwendung der Bezeichnung “Gericht X” in der Überschrift eines hierauf bezugnehmenden Beitrags in einem Weblog im Internet verletzt das durch § 12 BGB geschützte Namensrecht des “Gerichts X” jedenfalls dann nicht, wenn der Beitrag tatsächlich Geschehnisse am “Gericht X” zum Gegenstand hat. (...)".
nico (9.087) Administrator 243x Beste Antwort 1249x "Danke"
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