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Thema geschlossen (topic locked)

Sonstiges: Kino.to -> Man kann dafür nicht belangt werden!

Hätte ich nicht gedacht ^^

Zitat
Wer sich urheberrechtlich geschützte Musikstücke nd Filme auf Videoportalen wie Youtube oder kino.to nur anschaut, und sie somit nicht herunterlädt, wird im Moment in der Regel nicht dafür blangt.Auch das ist im Moment noch eine rechtliche Grauzone
« Letzte Änderung: 20.04.10, 18:45:27 von DoTa »

Antworten zu Sonstiges: Kino.to -> Man kann dafür nicht belangt werden!:

InderRegel.to ?

Wer sagt das und was heißt denn außerhalb der Regel? Ist doch nur so dahin gesagt und Glückwunsch, wenn die Regel grad nicht zutrifft.

Also das stand bei mir heute so in der Zeitung  ():-)
außerhalb der Regel kann man dann wohl belangt werden, aber in der Regel nicht xD, also meistens nicht ?!?

Zitat
InderRegel.to ?
what ? ():-)
« Letzte Änderung: 20.04.10, 20:46:45 von DoTa »
Technisch gesehn läd man sie aber herunter, auch wenn sie nur im Cache landen - also ist die Formulierung sinnlos.
Wurde auch schon oft genug diskutiert. Kommt immer ganz auf den Richter an und dessen Verständnis.

auch noch gefunden:

http://www.youtube.com/watch?v=M-jXC4zbBf4

Dort wird auch gesagt: Anschauen = Legal  ():-)
Die Betreiber machen sich nur strafbar!

Diese Sendung ist wie die Büld-Zeitung, nicht aussagekräftig. Aber wie schon erwähnt das Thema ist schon x mal durch gekaut worden. Einzig ist ja im Moment die Datenspeicherung ausgesetzt - kommt aber wieder. In sofern ist es jetzt noch etwas schwieriger. Aber das ändert ja nichts daran, dass der Download nicht Rechtens ist. Ist auch in anderen strafrechtlichen Sachen im Internet so, "nur" Ansehen ist schon eine Straftat nicht bewusst runterzuladen. Zwar nicht ganz vergleichbar aber technisch kein Unterschied.

Da das Thema schon deratig oft war (Suchfunktion), geschlossen.

Zum Beispiel hier, lange kino.to Diskussion: Ist kino.to legal


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