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Sonstiges: Recht auf freie Meinungsäußerung noch vorhanden ?

Hi,

Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.


ich möchte gern mal Eure Meinung dazu lesen.
Wer aufmerksam in den Medien die Nachrichten verfolgt,wird sich fragen, war dies oder jenes gerechtfertigt.
Ich zeige bewust keine Beispiele jetzt hier auf, obwohl es ganz gewiss nicht darann mangelt.
Aber ein wenig möchte ich doch mal provozieren mit dem Satz, ich möchte nicht in eine .....Ecke gestellt werden wo meine Position von vorn herein zum Scheitern verurteilt ist.
Ich denke das war deutlich genug.
Themen über die man sprechen kann, gibt es ja genug.
Also macht bitte keine Rechten oder Linken Sprüche sondern konzentriert Euch auf das wesendliche das da heißt, Freie Meinungsäußerung noch erlaubt ?

mfg  Burgeule


Antworten zu Sonstiges: Recht auf freie Meinungsäußerung noch vorhanden ?:

dann solltest du aber auch artikel 5 II erwähnen hier werden die einschränkungen genannt.
http://www.jura-schemata.de/freiheiten-aus-art-5-I.htm

Eingeschränkt wird sie da, wo es um strafrechtliche Behauptungen geht z.B. Verleumdungen, gezielte Falschaussagen die als Meinungsäußerungen "getarnt" werden usw. Ansonsten ist so ziemlich alles erlaubt, wie man ja auch ständig sieht und hört.

 

Zitat
Ansonsten ist so ziemlich alles erlaubt, wie man ja auch ständig sieht und hört.

Kannste laut sagen....  ;)

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