Achtung, Abmahnung: Rechtsanwalt warnt vor angeblicher Porno-Abmahnung
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25.10.2014, 13:12 Uhr (1655x gelesen)
Achtung: Wer gerade eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei „Robert Barber Solicitors“ erhalten hat, sollte nicht direkt zahlen, warnt der Mainzer Rechtsanwalt Tobias Röttger. Angeblich soll der Empfänger Porno-Filme per Filesharing und auf der Webseite Youporn verbreitet haben – dafür soll er jetzt 280,- EUR Schadensersatz zahlen. Die als Absender angegebene britische Kanzlei gibt es wirklich, die Schreiben sind aber wohl gut gemachte Fälschungen!
Wer Post von der britischen Anwaltskanzelei „Robert Barber Solicitors“ aus London bekommt, sollte die darin enthaltene Abmahnung genau prüfen, oder sich mit der als Absender genannten Kanzlei in Verbindung setzen. Wird einem in dem Brief vorgeworfen, über Streaming-Webseiten wie Youporn oder X-hamster urheberrechtlich geschützte (Porno-)Filme verbreitet zu haben, sollte man den geforderten Schadensersatz in Höhe von 280,- EUR nicht ohne weiteres zahlen. Das Schreiben gibt vor, die Rechte und Interessen der Firma „xfun film Ltd“ zu vertreten, angeblich habe der Empfänger der Abmahnung den Film „Sucking housewifes reloaded – Julias Pleasure“ per Filesharing über Tauschbörsen und auf den genannten Webseiten anderen zugänglich gemacht und damit gegen den §19a UrhG verstoßen – dafür werde jetzt der geforderte Schadensersatz fällig. Die Briefe erinnern an den Fall mit den RedTube-Abmahnungen, in dem die Empfänger einen Schadensersatz für das Streamen von Porno-Filmen über die RedTube Webseite zahlen sollten.
Der Rechtsanwalt Tobias Röttger von der Mainzer Anwaltskanzelei „GGR Rechtsanwälte“ rät, den geforderten Betrag nicht zu zahlen: Die Kanzlei GGR hatte von einem vertreteten Mandaten das angebliche Schreiben der englischen Kanzlei erhalten und es als Beispiel im Internet veröffentlicht. Sein Fazit zu dem Schreiben lautet: „Nicht bezahlen, keine Unterlassungserklärung abgeben“.
Die Abmahnung sei sehr dubios, wer eine solche Nachricht erhalte, solle nicht zahlen und auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. Für Rechtsanwalt Tobias Röttger fehlen in der Abmahnung auch viele Daten: So werden weder der Tatzeitpunkt, noch die ermittelte IP und der Provider als Beweis genannt, dass man tatsächlich illegal urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet habe. Laut dem Berliner Medienrechtsanwalt Johannes von Rüden gibt es die angegebene Firma „xfun film Ltd“ gar nicht, genauso wenig wie den Film, den man angeblich illegal verbreitet haben soll. Der Berliner Anwalt schätzt, dass derzeit mehrere hundert Abmahnungen im Umlauf sind oder in den nächsten Tagen noch zugestellt werden könnten.
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